Tiling work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #44010718) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Zentrale Vergabestelle der Städte Rietberg, Verl und der Gemeinde Langenberg Номер конкурса: 44010718 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau Gymnasium Rietberg; Fliesenarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: R-I-2023-40Fliesenarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
2550 m2 Wandfliesen im Dünnbett
450 m2 Bodenfliesen Feinsteinzeug R10
1850 m2 Betonwerksteinboden
480 m Treppenbeläge
Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt ist.
Erklärung, dass die Verpflichtung, zur Zahlung von Beiträge zur Sozialversicherung, soweit Pflicht zur Beitragszahlung vorhanden, ordnungsgemäß erfüllt ist.
- Unbedenklichkeitsschreiben der Krankenkassen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (nicht älter als 1 Jahr, zum Zeitpunkt der Angebotsfrist)
- Erklärung des Versicherungsgebers über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsvertrages. Ansonsten Erklärung, dass ein entsprechender Vertrag geschlossen wird
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- Erklärung, dass, soweit zutreffend, für das Unternehmen eine Eintragung im Berufsregister(z.B.Handwerkskammer/Industrie- und Handelskammer) vohanden ist. Ansonsten Erklärung, dass keine Verpflichtung zur Eintragung besteht.
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben :
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.