Fire engines (Германия - Тендер #44010525) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeindevorstand der Gemeinde Grävenwiesbach Номер конкурса: 44010525 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neuanschaffung Löschgruppenfahrzeug LF10
Reference number: 2023-045Feuerlöschfahrzeug LF10
Los 1: Fahrgestell
Los 2: Aufbau
Fahrgestell
Lot No: 1Aufbauhersteller
Lieferung von einem Fahrgestell für ein Löschgruppenfahrzeug LF10
Feuerwehrtechnischer Aufbau
Lot No: 2Aufbauhersteller
Lieferung von einem Aufbau für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Nachweis über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Nachweis des Bieters über den Gesamtumsatz des Bieters, sowie den Umsatz des Bieters mit Leistungen im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
2) Es sind die jeweiligen Gesamtumsätze pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Angabe von min. 3 geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Leistungen des Bieters oder der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
2) Eigenerklärung, dass für die Ausführung des Auftrags die erforderlichen qualifizierten Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
3) im Falle einer Einschaltung von Subunternehmen Formblatt 235.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)