Health and safety services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #44010505) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Essen, vertreten durch die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH Номер конкурса: 44010505 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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139-714 RSD - Maßnahmen zur Sanierung der Dächer am Rathaus Essen_hier: SiGeKo - Leistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-GVE-00130Mit diesem Vergabeverfahren beabsichtigt die GVE im Namen und im Auftrag der Stadt Essen die SiGeKo-Leistungen für die Sanierung der Dächer und der Tiefgarage des Rathauses Essen zu vergeben.
Nähere Einzelheiten und Fristen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Rathaus Essen Porscheplatz 1 45121 Essen
Bauleistung, Ausführung gemäß den Vergabeunterlagen
Die GVE stellt allen Bieter*innen eine "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist.
Die GVE stellt allen Bieter*innen eine "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Mindestanforderungen, die bei Nichterfüllung zum Ausschluss führen, sind folgende:
- Zuverlässigkeit und Russlandsanktionen (siehe Eigenerklärungen unter A)
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (siehe
Eigenerklärungen unter B)
Die GVE stellt allen Bieter*innen eine "Eigenerklärung zur Eignung" zur Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Mindestens eine Referenz zur Leistung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes die sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllen muss:
- Baukosten KG 300-400 der Baumaßnahme über EUR 3 Mio. (brutto);
- Erbringung der Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes für die gesamte Bauleistung
- die Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein (gerechnet vom Abschluss der Bauüberwachung)
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Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Submission ist nicht öffentlich
Die Submission ist nicht öffentlich
Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Die GVE weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln