Architectural and related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #44010461) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Markt Gößweinstein, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herr Hanngörg Zimmermann Номер конкурса: 44010461 Дата публикации: 24-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung Stempferhof in Gößweinstein - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Marktgemeinde Gößweinstein plant die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Kindertageseinrichtung Stempferhof in 91327 Gößweinstein.
Aufgrund des gestiegenen Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen beabsichtigt die Gemeinde Gößweinstein die Umsetzung einer altersgemischten Einrichtung mit 2 Krippengruppen à 12 Plätzen und 2 Kindergarten-gruppen à 25 Plätzen.
Nach Durchführung einer Machbarkeitsstudie und Prüfung auf Umsetzbarkeit, ist der Neubau einer 4-gruppigen Kita, wirtschaftlicher als die Sanierung und Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtung.
Der Gemeinderat hat sich abschließend für die Variante „Neubau auf einem anderen Grundstück“ entschieden. Die Grundstücke Fl. Nr. 233 und 234 werden zur Verfügung gestellt.
Besonders Wert gelegt wird auf:
- offene, helle und freundliche, kindgerechte Gestaltung
- Barrierefreiheit
- Funktionalität / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit / Dauerhaftigkeit / niedrige Unterhaltskosten
- Energieeffizienz / Ökologische Werte / Einsatz regenerativer Energien
Die Gesamtkosten werden anhand von Kostenrichtwerten vorläufig auf ca. 3,2 Mio. € brutto geschätzt.
Das Bauvorhaben wird nach FAG / FAZR mit öffentlichen Mitteln gefördert.
Terminvorschau:
-Start umgehend nach Abschluss des Verfahrens,
-Planungsphase 2023/2024,
-Abgabe Bau- und Förderantrag bis Sommer 2024
-Bauausführung in einem Zug ab Frühjahr 2025,
-Bauzeit: ca. 18 Monate
-Im Anschluss erfolgt der Umzug von der bestehenden Kita in den Neubau.
-Inbetriebnahme / Gesamtfertigstellung bis Herbst 2026
Gößweinstein
Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume für den Kita-Neubau
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,
-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2, einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
-weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
-Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (weitere Stufen); Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst.
Die Planung und Betreuung der Ausstattung (KG 600) ist Teil der Architektenleistung.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss dieses Verfahrens die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Das Raumprogramm für den Neubau der Kindertageseinrichtung liegt vor. Zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Absicherung der Machbarkeit auf dem Grundstück liegen erste Skizzen vor.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude erbracht.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
a) fristgerechter Eingang des Angebots über die vorgegebene Vergabeplattform des Auftraggebers § 53 VgV (Ausschlusskriterium!),
b) Wurden die Angebotsunterlagen digital (elektronisch in Textform) auf der vorgegebenen Vergabeplattform entsprechend den geforderten Mitteln (VgV §10) eingereicht? (Ausschlusskriterium!)
c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, oder Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV (Ausschlusskriterium!); weitere Informationen finden Sie unter: https://eee.evergabe-online.de/
d) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers nach § 44 VgV und § 75 VgV,
e) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV,
f) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach VgV § 75 (in Bayern nach Art. 61 BayBO),
g) Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht,
h) Erklärung, dass keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen, denen die Auftragsvergabe nach Art. 1 Nr. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 (neuer Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) verboten ist, vorliegen.
i) Abgabe eines Firmen- oder Büroprofils (Namen, Anschrift, Ansprechpartner/in mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse) mit Angabe zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evtl. Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Standorten, Handelsregisterauszug mit Aussage ob das Unternehmen ein KMU ist.
j) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit Dritter (Nachunternehmer oder Freie MitarbeiterInnen) berufen § 36/46 VgV, so ist jeweils gesondert durch diese nachzuweisen:
j.1) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe § 47 VgV,
j.2) Angabe welche Teile des Auftrags als Unterauftrag bearbeitet werden VgV § 46 (3) Nr. 10,
j.3) Erbringung der Nachweise / Erklärungen zu den Unterpunkten c) bis h)
j.4) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2)
k) Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften nach § 43/53 VgV) sind je Mitglied anzugeben:
k.1) Namen der Partner mit Firmen- oder Büroprofil,
k.2) Erklärung zur Rechtsform,
k.3) Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung durch jedes Mitglied,
k.4) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Bieter- oder Bewerbergemeinschaften,
k.5) Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied,
k.6) Organigramm zur Leistungserbringung,
k.7) Erbringung der Nachweise / Erklärungen zu den Unterpunkten c) bis h),
k.8) Nachweis der wirtschaftl. und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2) durch jedes Mitglied.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen / Unterlagen beizufügen:
a) Der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme
- mindestens 1.000.000 EUR für Personenschäden
- mindestens 1.000.000 EUR für sonstige und Sachschäden beträgt.
Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr). Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist schriftlich vorzulegen / zu erklären. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
b) Erklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters in EUR brutto für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Objektplanung Gebäude und Innenräume) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1.3.a) Personelle Qualifikation / Berufliche Leistungsfähigkeit:
Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Bieters im jährlichen Mittel in den letzten drei Geschäftsjahren für die ausgeschriebene Dienstleistung (hier: Objektplanung Gebäude und Innenräume):
- Führungskräfte (einschl. Projektleiter/innen)
- sonstige fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte, ohne Auszubildende) z.B. Architekt/in, Ingenieur/in, Bauleitung, techn.-kaufm. MitarbeiterInnen, sonstige
Hinweis: Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Angabe zum vorgesehenen Projektteam:
-Name, berufliche Qualifikation, geplante Zuständigkeit im Auftragsfall / Organigramm
-Darstellung der grundsätzlichen Verfügbarkeit, speziell Präsenz vor Ort
-Darstellung der Zusammenarbeit / Kommunikation mit AG, Nutzer und Koordination Projektbeteiligte
Angabe Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei bis zu 2 vergl. Referenzen der Personen (in gleicher Position), die die geforderten Leistungen im Auftragsfall erbringen sollen, insbesondere: (siehe geforderte Mindeststandards)
-der/s Projektleiters/in,
-der/s Mitarbeiters/in Objektüberwachung
1.3.b.) Referenzen / Technische Leistungsfähigkeit:
Angabe / Beschreibung der selbst erbrachten Leistungen bei insgesamt zwei Referenzen die mit der Komplexität der Planungsanforderungen der Bauaufgabe “Gebäude für Kinderbetreuung“ vergleichbar sind.
je Referenz sind folgende Angaben notwendig:
-Projektname / kurze Projektbeschreibung in Wort / Bild
-Die Vergleichbarkeit der Komplexität der Planungsanforderungen der Referenz mit der Aufgabenstellung ist nachvollziehbar zu belegen.
-Angabe des Auftraggebers / Ansprechpartner beim AG (Anschrift, Name, Telefonnummer)
-Angabe ob Neubau (siehe geforderte Mindeststandards)
-Angabe Zeitpunkt der Inbetriebnahme / Nutzungsaufnahme (siehe geforderte Mindeststandards)
-Angabe der Gesamtkosten / Projektgröße nach DIN 276 (KG 200-700) in EUR brutto
-Angabe der selbst erbrachten Leistungen (LPH nach HOAI) insb. bei noch nicht fertig gestellten. Bauvorhaben mit Angabe des akt. Leistungsstandes entspr. den LPH der HOAI, bei Projekten in ARGE od. mit NU Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den LPH nach HOAI. (siehe geforderte Mindeststandards)
1.3.c.) Besondere technische Leistungsfähigkeit
Nennung und Beschreibung der besond. techn. Fähigkeiten bei je 2 Referenzen vergleichbarer Planungsanforderung zur Bauaufgabe zum Nachweis folgender Besonderen Qualifikationen / Erfahrungen:
-Erfahrung / Besondere Kenntnisse: Barrierefreiheit / Inklusion
-Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonst. Regelwerken (auf Landes- Bundes- EU- Ebene) bei vergleichbaren öffentlichen Bauvorhaben
-Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichem Auftraggeber od. vergl.
Bei III.1.3.c.) kann eine Referenz ein od. auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o.g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- Gewertet werden Referenzen für III.1.3.a) b) und c) nur wenn Inbetriebnahme ab / nach dem 01.01.2013 erfolgte.
- Qualifikation der Projektleitung muss mind. Studium mit Abschluss Dipl.-Ing. Architekt/in oder vgl. sein.
- Bei den angegebenen Referenzen der vorgesehenen Bauüberwachung zu III.1.3.a) müssen mind. die Leistungen der LPH 8 nach HOAI (Abwicklung Bauüberwachung) od. vgl. selbst erbracht sein.
- Referenzen zu III.1.3.a) und b) müssen Neubauten und vergl. mit Gebäuden für Kinderbetreuung sein.
- Die Vergleichbarkeit der Referenzen für III.1.3.a) b) und c) hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb / Bilder).
Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
- Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden.
- Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet werden. Die geforderten Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.
Der Leistungsteil der Gebäudeplanung ist Architekt/innen vorbehalten. Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen (Architekt/in) angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind. Der Bewerber muss nachweisen, dass er gem. BayBO Art. 61 bauvorlageberechtigt ist.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB. Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig. Der Vertrag wird nach dem HAV-KOM Vertragsmuster Architektenvertrag einschl. AVB und ZVB geschlossen. Das Vertragsmuster kann den Auftragsunterlagen entnommen werden.
Die unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
wie VI.4.1, Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern