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Motor vehicles for the transport of fewer than 10 persons (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43821999)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landratsamt Heilbronn
Номер конкурса: 43821999
Дата публикации: 17-07-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023071220230831 09:00Regional or local authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landratsamt Heilbronn
      Lerchenstr. 40
      Heilbronn
      74072
      Germany
      Telefon: +49 71319941315
      E-Mail: mathias.linsenmann@landratsamt-heilbronn.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E27198296
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E27198296

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Vergabeverfahren zur Beschaffung von vier Transportern für den Landkreis Heilbronn

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-54-1
      2. CPV-Code Hauptteil:
        34115200
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von einem Mannschaftstransportwagen Standard, einem Mannschaftstransportwagen zur besonderen Verwendung und von zwei Streckenkontrollfahrzeugen in drei Losen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        alle Lose
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Lieferung eines Mannschaftstransportwagens Standard

        Los-Nr.: 1
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        34115200
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Leistungserfüllungsort:

        Landratsamt Heilbronn

        - Zentralwerkstatt -

        Kieselhälde 1

        74906 Bad Rappenau-Bonfeld

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Mannschaftstransportwagen Standard wird zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen als Transportfahrzeug für das Unterhaltungspersonal für die Durchführung des Winter- und Sommerdienstes.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 18
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
      14. Bezeichnung des Auftrags:

        Lieferung eines Mannschaftstransportwagens z.b.V. (zur besonderen Verwendung)

        Los-Nr.: 2
      15. Weitere(r) CPV-Code(s):
        34115200
      16. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Leistungserfüllungsort:

        Landratsamt Heilbronn

        - Zentralwerkstatt -

        Kieselhälde 1

        74906 Bad Rappenau-Bonfeld

      17. Beschreibung der Beschaffung:

        Ein Mannschaftstransportwagen z.b.V. (zur besonderen Verwendung), in Form eines Pritschenfahrzeuges mit Doppelkabine zum Personentransport. Auch dieses Fahrzeug wird zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen als Transportfahrzeug für das Unterhaltungspersonal für die Durchführung des Winter- und Sommerdienstes.

      18. Zuschlagskriterien:
      19. Geschätzter Wert:

      20. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 18
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      21. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      22. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      23. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      24. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      25. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      26. Zusätzliche Angaben:
      27. Bezeichnung des Auftrags:

        Lieferung von zwei Streckenkontrollfahrzeugen

        Los-Nr.: 3
      28. Weitere(r) CPV-Code(s):
        34115200
      29. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Leistungserfüllungsort:

        Landratsamt Heilbronn

        - Zentralwerkstatt -

        Kieselhälde 1

        74906 Bad Rappenau-Bonfeld

      30. Beschreibung der Beschaffung:

        Die zwei Streckenkontrollfahrzeuge werden zur betrieblichen Unterhaltung und Streckenkontrolle von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen der Dienstanweisung zur Streckenwartung an Bundes- und Landstraßen, Ausgabe 2022.

      31. Zuschlagskriterien:
      32. Geschätzter Wert:

      33. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 18
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      34. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      35. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      36. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      37. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      38. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      39. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        a) Angaben zum Unternehmen des Bieters samt Kontaktdaten und Kontaktperson inklusive einer Telefonnummer

        und ständig erreichbaren E-Mail-Adresse unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten

        Formblatts „Eigenerklärung Eignung“

        b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen unter

        Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung Eignung“

        c) Ggf. Erklärung Mindestengelt

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

        sowie des Umsatzes des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen

        Geschäftsjahren unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung Eignung“.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Referenzangaben des Bieters zu vergleichbaren abgeschlossenen und noch laufenden Leistungen aus den

        letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist, jeweils mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift,

        zugleich Name und Position eines konkreten befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistungsinhalt, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit unter Verwendung des vom

        Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung Eignung“.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-08-31
      Ortszeit: 09:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-01
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-08-31
      Ortszeit: 09:30
      Ort:

      Landratsamt Heilbronn

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben
    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
        E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 7219263985
        Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche

        Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat,

        2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen

        Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem

        Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im

        Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch

        den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach

        Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

        Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

        nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,

        soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags

        nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche

        Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat,

        2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen

        Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem

        Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

        Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im

        Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch

        den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach

        Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

        Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

        nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,

        soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags

        nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-07-12

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