Software package and information systems (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43821548) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt Böblingen Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen Номер конкурса: 43821548 Дата публикации: 17-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung und Inbetriebnahme eines Kommunikationsmanagementsystems (KMS) der Integrierten Leitstelle beim Landratsamt Böblingen
Referenznummer der Bekanntmachung: 05-2022-25Ziel der Ausschreibung ist Beschaffung eines neuen Kommunikationsmanagementsystems (KMS). Das neue System muss in der IT – Infrastruktur bei der ILS installiert und konfiguriert und in Betrieb genommen werden. Zusätzlich sind Garantie, und Serviceleistungen für das KMS für die Laufzeit von 60 Monaten zu erbringen.
Böblingen
Die Integrierte Leitstelle (ILS) im Landkreis Böblingen wird in gemeinsamer Trägerschaft vom Deutschen Roten Kreuz Rettungsdienst gGmbH Böblingen, der Stadtverwaltung Böblingen und dem Landratsamt Böblingen betrieben. Die ILS steuert die Bereiche Feu-erwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz und übernimmt neben zahlreichen an-deren Aufgaben insbesondere die Notrufannahme, Alarmierung, Information und Kommunikation.
Ziel der Ausschreibung ist Beschaffung eines neuen Kommunikationsmanagementsys-tems (KMS). Das neue System muss in der IT – Infrastruktur bei der ILS installiert und konfiguriert und in Betrieb genommen werden. Zusätzlich sind Garantie, und Serviceleistungen für das KMS für die Laufzeit von 60 Monaten zu erbringen.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen)
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr)
- - Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Sach- und Vermögensschäden mind. 5.000.000 € je Schadensereignis
- Für Personenschäden bis zu 1.500.000 € je Schadensereignis
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des Vertrags vorgelegt wird
- Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019).
Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 15%.
- Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „gute“ Bonität bzw. muss hieraus abzuleiten sein.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis und werden nicht als Nachweis akzeptiert.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
- Für Sach- und Vermögensschäden mind. 5.000.000 € je Schadensereignis
- Für Personenschäden bis zu 1.500.000 € je Schadensereignis
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des Vertrags vorgelegt wird
- Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019).
Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 15%.
- Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Nachweis von zwei Referenzprojekten (fertiggestellt) für die Lieferung, Installation und Implementierung eines Kommunikationsmanagementsystems KMS für system- bzw. sicherheitsrelevante Auftraggeber wie beispielsweise integrierte Leitstellen, Polizeidienststellen oder vergleichbar aus den letzten 5 Jahren.
Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:
• Angabe des Referenzgebers
• Angabe des Ansprechpartners
• Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners
• Angabe des Referenzzeitraums
• Angabe des Auftragsvolumens
• Kurze Beschreibung des Projekts
Hierzu ist die Anlage 09 – Referenztemplate (Anlage in den Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Nachweis von zwei Referenzprojekten (fertiggestellt) für die Lieferung, Installation und Implementierung eines Kommunikationsmanagementsystems KMS für system- bzw. sicherheitsrelevante Auftraggeber wie beispielsweise integrierte Leitstellen, Polizeidienststellen oder vergleichbar aus den letzten 5 Jahren.
Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:
• Angabe des Referenzgebers
• Angabe des Ansprechpartners
• Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners
• Angabe des Referenzzeitraums
• Angabe des Auftragsvolumens
• Kurze Beschreibung des Projekts
Hierzu ist die Anlage 09 – Referenztemplate (Anlage in den Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen
Der Bieter versichert, dass den Beschäftigten des Unternehmens bei der Ausführung einer Leistung, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes in der jeweils geltenden Fassung unterliegt, mindestens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen
für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben wurde. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz
– MiLoG) für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind.
Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten. Einreichung der Verpflichtungserklärung zum LTMG gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.