Sterilisation, disinfection and hygiene devices (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43821541) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock Номер конкурса: 43821541 Дата публикации: 17-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Großraumreinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG)
Referenznummer der Bekanntmachung: 23/03-0049Das Klinikum Südstadt Rostock schreibt die Lieferung, den Einbau und die Inbetriebnahme eines Großraumreinigungs- und Desinfektionsgerätes in zweitüriger Ausführung für die Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) aus. Die vorhandene Anlage soll im Zuge dessen bei laufendem Betrieb der ZSVA ausgetauscht werden.
Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock Südring 81 18059 Rostock
Es soll eine Großreinigungs-, Desinfektions- und Trocknungsanlage vom Typ Clean Station CS 710 der Firma Belimed GmbH bei laufendem Betrieb der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) ausgetauscht werden. Die ZSVA ist räumlich unmittelbar an den Zentralen Operationsbereich angeschlossen.
Es muss sichergestellt sein, dass die Versorgung des Klinikums mit Sterilgut kaum beeinträchtigt wird. Vom Bieter ist zu bedenken, die Arbeiten optional auf ein Wochenende zu legen.
Die vorhandene Anlage ist fachgerecht von den Versorgungsmedien zu lösen, zu demontieren und in Elektroschrott, Metallschrott und sonstige Materialien zu trennen. Die weitere Entsorgung übernimmt der Auftraggeber.
Die Anlage ist gemäß EN ISO 15883-1:2009 ausgeführt. Die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten ist unter Beachtung der Angaben des Herstellers mit geeigneten, validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist.
Pos. 40.7./40.8./40.9./40.10. Bereitschaftsdienst am Wochenende bzw. zwischen Weihnachten und Neujahr für den Einbau und die Montage der RDG
ab Pos. 47.2.1. Softwarepflegevertrag
Pos. 47.2.2. Garantiezeit 24 Monate
ab Pos. 48. vorgeschriebene Maßnahmen vom Hersteller
ab Pos. 49. Wartungsvertrag
Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbean- bzw. -ummeldung (PQ) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Bescheinigung
- Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisterauszug (je nach Rechtsform und Eintragungspflicht) (PQ) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nicht älter als 3 Monate.
- Mitgliedsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder einer berufsständischen Kammer (PQ) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nicht älter als 3 Monate.
Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht) (PQ) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Bescheinigung der Versicherung/des Versicherungsvermittlers einschließlich Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen. Nicht älter als 3 Monate innerhalb der Gültigkeit.
Einzureichende Unterlagen:
- 3 Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (PQ) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzliste von wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen.
- Anzahl der Beschäftigten (PQ) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Klinikum Südstadt Rostock
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Elektronische Öffnung der Angebote im Vier-Augen-Prinzip
Elektronische Öffnung der Angebote im Vier-Augen-Prinzip
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Klinikum Südstadt Rostock Vergabestelle