Motor vehicles (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43821540) | ||
| ||
Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Номер конкурса: 43821540 Дата публикации: 17-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Lkw mit Wechselaufbau für den Schwarzwald-Baar-Kreis
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines fabrikneuen kompletten Lkw mit Geräteanbauplatte, Wechselsystem, Kommunalhydraulik sowie eines Wechselaufbaus mit Kipppritsche und Ladekran. Es handelt sich um ein dreiachsiges, allradfähiges Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 28.000 kg und einer Motorleistung von mind. 320 kW.
Die zu vergebende Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht aus der Lieferung von einem fabrikneuen, kompletten, dreiachsigen Lkw (Fahrgestell) mit Geräteanbauplatte, Wechselsystem sowie einem Wechselaufbau bestehend aus einer Kipppritsche und einem Ladekran gemäß technischer Leistungsbeschreibung sowie aller aufgeführten Nebenleistungen.
Es handelt sich um ein allradfähiges Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 28.000 kg und einem Motor mit einer Leistung von mindestens 320 kW. Die Abgasnorm muss mindestens der EURO 6 Norm entsprechen.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
• Zulassung nach StVZO
• Vorabnahme des Komplettfahrzeugs an einem Niederlassungsstandort des Auftragnehmers in Baden-Württemberg
• Auslieferung und Übergabe des Komplettfahrzeugs am Standort des Auftragnehmers in Villingen-Schwenningen
• Bereitstellung der technischen Unterlagen
• Einweisung/Schulung des Bedienpersonals des Auftraggebers am Standort des Auftraggebers
• Schulung des Werkstattpersonals des Auftraggebers an einem geeigneten Standort des Auftragnehmers
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile
• Bereitstellung von Werkstattschulungsunterlagen zum internen Gebrauch für die Ausbildungswerkstatt
Optionen ohne Wertung:
Zusätzlich zur obligatorischen Ausstattung des Fahrzeugs können weitere Ausstattungsbestandteile/Leistungen optional angeboten werden, welche im Auftragsfall ggf. gesondert beauftragt werden.
Zu Ziffer II.2.7): Spätester Liefertermin ist der 31.03.2025.
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR.
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens zwei baugleichen oder vergleichbaren Lkw mit Wechselaufbau.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens zwei baugleichen oder vergleichbaren Lkw mit Wechselaufbau in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022.
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände.
Bei der Öffnung der Angebote sind nach 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Zu Ziffer II.2.7): Spätester Liefertermin ist der 31.03.2025.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.