Plasterboard works (Германия - Тендер #43820804) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 43820804 Дата публикации: 17-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Trockenbauarbeiten Schule Felix-Klein-Straße
Reference number: DUS-2023-0534Trockenbauarbeiten (1. BA)
LOS 1
Lot No: 1Düsseldorf
Erstellen von Trenn- und Installationswänden, Einbau von Feuerschutzplatten unter sanierten Betonrippendecken, Einbau von Akustikplatten und Reviklappen. Herstellen von TGA-Deckendurchdringungen, Lichtvouten und Deckensegel. Umfang: LOS 1/ ca. 2.100 m².
LOS 2
Lot No: 2Düsseldorf
Erstellen von Trenn- und Installationswänden, Einbau von Feuerschutzplatten unter sanierten Betonrippendecken, Einbau von Akustikplatten und Reviklappen. Herstellen von TGA-Deckendurch- dringungen, Lichtvouten und Deckensegel in zwei Losen. Umfang: LOS 2/ca. 1.500 m².
- Eintragung in Berufs-, Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes,
- Gewerbeanmeldung.
- Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
- Nachweis über das Bestehen einer aktiven Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch den Versicherer (gültig und nicht älter als 1 Jahr) (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen genügen nicht)
- für Personenschäden: 2.000.000 EUR
- für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden): 2.000.000 EUR.
- Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Referenzen, welche den folgenden Kriterien entsprechen:
Brandschutzertüchtigung von Decken und Wänden in einem Bestandsgebäude.
- Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresduchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Sicherheitsleitung für die Erfüllung von Mängelansprüchen: 3 % der Auftragssumme (zu leisten durch Bürgschaft.).
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung: 3 % der Abrechnungssumme (zu leisten durch Bürgschaft).
Rechtsamt - Zentrale VergabestelleWilli-Becker-Allee 1040227 Düsseldorf
Information about authorised persons and opening procedure:Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Bieterinnen und Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.