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Construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43820713)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG
Номер конкурса: 43820713
Дата публикации: 17-07-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023071220230814 12:00OtherContract noticeWorksOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceOther01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG
      Schillerplatz 18
      Mainz
      55116
      Germany
      Telefon: +49 61319520-150
      E-Mail: ranft@mag-mainz.de
      Fax: +49 61319520-120
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y496Q31/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt KNH Rechtsanwälte
      Friedrichstr. 2- 6
      Frankfurt am Main
      60323
      Germany
      Kontaktstelle(n): 60323
      Telefon: +49 699055690-0
      E-Mail: vongehlen@knh-frankfurt.de
      Fax: +49 699055690-49
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.knh-rechtsanwaelte.de
      elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y496Q31

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Errichtungs- und Betriebsgesellschaft
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Freizeit, Kultur und Religion
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg Gewerk: Akustikbekleidungen

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-14 BüHa Mainz-Lerchenberg: Akustikbekleidungen
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45000000
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Akustikbekleidungen

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        45223800
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Bürgerhaus Mainz-Lerchenberg Hebbelstraße 2 55127 Mainz

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Mainzer Bürgerhäuser GmbH & Co. KG beabsichtigt im Stadtteil Lerchenberg das Bürgerzentrum energetisch und brandschutztechnisch zu sanieren, umzubauen und durch zwei Anbauten (Kindertagesstätte und Tanzsportclub) zu erweitern.

        Das Gelände des Bürgerhauses Lerchenberg liegt im Mainzer Stadtteil Lerchenberg in einem Wohngebiet. Das Grundstück ist weitläufig und wird im Süden von einem großen parkähnlichen Wald begrenzt. Im oberen nördlichen Teil befindet sich das Bürgerhaus mit angeschlossenem öffentlichem Parkplatz. Die Zugänge sind einerseits über die nördliche Hebbelstraße und andererseits über die westliche Büchner Allee zu erreichen.

        Das Bestandgebäude wird erhalten, umgebaut und an die erforderlichen neuen Nutzungen durch entsprechende Umbaumaßnahmen angepasst. Das Gebäude wird kernsaniert und den aktuellen Nutzungsansprüchen angepasst.

        Die geforderten Nutzungen im Bürgerhaus beinhalten die Ortsverwaltung, das Quartiersmanagement, das Jugendzentrum, das Seniorenzentrum und eine optionale Gastronomie.

        Der Neubau der geplanten 4-zügige Kindertagesstätte wird im Südosten angebaut und ergänzt das bürgernahe Angebot des Ensembles. Die Kita ist eng mit dem Bürgerhaus verbunden- funktional aber autark. Der Kindergartenneubau wird eingeschossig, mit Flachdach und einer PV Anlage ausgeführt. Dem Bestandsgebäude des Bürgerhauses ist quer zur Hauptausrichtung im Süden der Neubau der Halle des Tanzsportzentrums "Rot - Weiß" angeschlossen. Dieser Neubau wird ebenfalls mit einer PV-anlage ausgestattet.

        Gebäudedaten:

        Gebäudedaten Kindertagesstätte:

        Summen Brutto Grundfläche BGF: ca. 1041,44m²

        Summe Brutto Rauminhalt BRI: ca. 4056,13m³

        BGF UG: 411,58m², Höhe:3,55m, BRI UG: 1461,109m³

        BGF EG: 629,86m², Höhe: 4,12m, BRI EG: 2595,023m³

        Anzahl der Geschosse: 2 Vollgeschosse

        Höhen Kindertagesstätte:

        UG: OKFF -3,13 = +227,21üNN

        UG OKRD -3,29 = +227,05üNN

        EG OKFF +0,04 = +230,38üNN

        EG OKRD -0,12 = +230,22üNN

        Gebäudedaten Bürgerhaus:

        Summen Brutto Grundfläche BGF: ca. 3325,44m²

        Summe Brutto Rauminhalt BRI: ca. 13240,138m³

        BGF UG: 1416,38m², Höhe: 3,16m, BRI UG: 4475,7608m³

        BGF EG: 969,80m², Höhe: 3,57m, BRI EG: 3462,186m³

        BGF EG Großer Saal: 535,12m², Höhe: 7,25m, BRI EG Großer Saal: 3879,62m³

        BGF OG: 404,14m², Höhe: 3,52m, BRI OG: 1422,5728m³

        Anzahl der Geschosse: 3 Vollgeschosse

        Höhen Bürgerhaus:

        UG: OKFF -3,19 = +227,15üNN

        UG OKRD -3,28 = +227,06üNN

        EG OKFF +0,00 = +230,34üNN

        EG OKRD -0,10 = +230,24üNN

        OG OKFF +3,48 = +233,82üNN

        OG OKRD +3,37 = +233,71üNN

        Gebäudedaten Tanzclub "Rot-Weiß":

        BGF: 640,67m², Höhe: 5,92m, BRI: 3792,7664m³

        Anzahl der Geschosse: 1 Vollgeschoss

        Höhen Tanzclub "Rot-Weiß":

        EG OKFF +0,00 = +230,34üNN

        EG OKRD -0,16 = +230,18üNN

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-09-18
        Ende: 2023-11-10
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Nachweis Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen

        niedergelassen ist, der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die

        Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder

        in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich nachzuweisen. Bei Einsatz von

        Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die

        Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

        Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot entweder die

        ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" mit den Angaben zu Umsatz aus den letzten drei abgeschlossenen

        Geschäftsjahren (soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,

        unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen), Angabe zu

        Insolvenzverfahren und Liquidation, Angabe zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (siehe Formblatt in

        den Vergabeunterlagen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von

        Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die

        Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf

        gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten

        Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.

        Dies können insbesondere folgende Nachweise sein:

        - eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte

        Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,

        - 3 vergleichbare Referenzen,

        - die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten

        Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,

        -Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und

        Handelskammer,

        - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des

        Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,

        - eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen

        Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot den Eintrag in die

        Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder

        in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten schriftlich nachzuweisen. Bei Einsatz von

        Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die

        Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

        Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis ihrer Eignung mit dem Angebot entweder die

        ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" mit den Angaben zu Umsatz aus den letzten drei abgeschlossenen

        Geschäftsjahren (soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,

        unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen), Angabe zu

        Insolvenzverfahren und Liquidation, Angabe zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (siehe Formblatt in

        den Vergabeunterlagen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von

        Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die

        Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf

        gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten

        Bescheinigungen zuständigen Stellen zu bestätigen.

        Dies können insbesondere folgende Nachweise sein:

        - eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte

        Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,

        - 3 vergleichbare Referenzen,

        - die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten

        Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,

        -Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und

        Handelskammer,

        - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des

        Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,

        - eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen

        Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-08-14
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-14
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-08-14
      Ortszeit: 12:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot zusätzlich einzureichen:

      Mit dem Angebot:

      - die Aufgliederung der Angebotssumme mit den Vordrucken

      - die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise

      - GAEB-Dateien

      Auf Verlangen der Vergabestelle:

      - Vorlage der Urkalkulation

      Fehlen geforderte Nachweise oder Erklärungen oder Dateien, verlangt die Vergabestelle die fehlenden Nachweise oder

      Erklärungen oder Dateien nach. Diese sind innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch die Vergabestelle

      vorzulegen oder elektronisch zu übermitteln. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Vergabestelle.

      Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die

      deutsche Sprache beizufügen.

      Bekanntmachungs-ID: CXP4Y496Q31

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland-Pfalz
        Stiftstraße 9
        Mainz
        55116
        Germany
        Kontaktstelle(n): 55116
        Telefon: +49 61311622-34
        E-Mail: Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
        Fax: +49 61311621-13
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der

        Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren

        nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem

        öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung

        von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

        Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend

        gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und

        gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist

        nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

        Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen

        Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in

        der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

        gerügt werden.

        Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen

        Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der

        Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

        Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach

        Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der

        Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren

        nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem

        öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung

        von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete

        Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend

        gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und

        gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist

        nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

        Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen

        Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in

        der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

        gerügt werden.

        Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen

        Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der

        Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

        Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach

        Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-07-12

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