Network equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43820712) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: BTU Cottbus-Senftenberg Номер конкурса: 43820712 Дата публикации: 17-07-2023 Сумма контракта: 41 910 195 (Российский рубль) Цена оригинальная: 710 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Netzwerk Hallen und Firewall, Software Datenerfassung
Referenznummer der Bekanntmachung: F41_001156Netzwerk Hallen und Firewall, Software Datenerfassung
Los 1: Netzwerk Hallen und Firewall
Los 2: Datenerfassung, -analyse und -auswertung
Weitere Informationen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt "Vergabeunterlagen".
Netzwerk Hallen und Firewall
Los-Nr.: Los1BTU Cottbus-Senftenberg Werner-von-Siemens-Straße 7, 12, 15a, 15 03052 Cottbus
Weitere Anforderungen und Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt "Vergabeunterlagen".
Datenerfassung, -analyse und -auswertung
Los-Nr.: Los2BTU Cottbus-Senftenberg Werner-von-Siemens-Straße 7 03052 Cottbus
Weitere Anforderungen und Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt "Vergabeunterlagen".
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (gemäß Formular 3.4 EU unter dem Punkt "Vergabeunterlagen").
gemäß Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg
Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach dem Ende der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter der Vergabestelle im 4-Augen-Prinzip. Bieter/Bewerber sind lt. VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach dem Ende der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter der Vergabestelle im 4-Augen-Prinzip. Bieter/Bewerber sind lt. VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.