Project-management services other than for construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43820165) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Verein Regionalentwicklung Ostprignitz-Ruppin e.V. Номер конкурса: 43820165 Дата публикации: 17-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Vergabe der Durchführung des Regionalmanagements
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-04-11-shpDer Verein Regionalentwicklung Ostprignitz-Ruppin e.V. ist die lokale Aktionsgruppe (LAG) im Landkreis Ostprignitz-Ruppin nach Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013. Er vergibt die Durchführung eines Regionalmanagement zur umsetzungsorientierten Initiierung, Begleitung und Koordinierung regionaler Entwicklungsprozesse auf Grundlage der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) Ostprignitz-Ruppin für die Förderperiode 2023-2027, insbesondere durch Entwicklungs- und Projektmanagement, Unterstützung von Projektträgern und Interessierten, Finanz- und Fördermittelmanagement, Prozesssteuerung, Moderation, Förderung der Kommunikation zwischen Beteiligten, Unterstützung von Gremien der LAG, insbesondere bei der Vorbereitung von Entscheidungen und Initiierung und Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit.
Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Vergabe der Durchführung eines Regionalmanagement zur umsetzungsorientierten Initiierung, Begleitung und Koordinierung regionaler Entwicklungsprozesse auf Grundlage der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) Ostprignitz-Ruppin für die Förderperiode 2023-2027, insbesondere durch Entwicklungs- und Projektmanagement, Unterstützung von Projektträgern und Interessierten, Finanz- und Fördermittelmanagement, Prozesssteuerung, Moderation, Förderung der Kommunikation zwischen Beteiligten, Unterstützung von Gremien der LAG, insbesondere bei der Vorbereitung von Entscheidungen und Initiierung und Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit.
Grundlage für die Durchführung des Regionalmanagements sind die regionale Entwicklungsstrategie (RES) Ostprignitz-Ruppin für die Förderperiode 2023-2027, die jeweilige Förderrichtlinie des Landes sowie der jeweilige Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde
(zur Zeit das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft
und Flurneuordnung) einschließlich der Anlagen und Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid. Die regionale Entwicklungsstrategie (RES) Ostprignitz-Ruppin für die Förderperiode 2023-2027 ist im Internet unter www.lag-opr.de abrufbar. Die Förderrichtlinie des Landes (zurzeit die Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER) ist im Internet auf der Website des für ländliche Entwicklung zuständigen Ministeriums (zur Zeit Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz - MLUK) abrufbar. Der Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörde wird bei Erteilung des Zuschlags bekannt gegeben. Die Leistungen des Auftragnehmers sind die Leistungen, die sich aus der regionalen Entwicklungsstrategie (RES) Ostprignitz-Ruppin für die Förderperiode 2023-2027, der Förderrichtlinie des Landes und dem Zuwendungsbescheid ergeben.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um jeweils ein weiteres Jahr (Option) zu verlängern. Der Vertrag endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31.12.2027. Das Optionsrecht hat der Auftraggeber durch schriftliche Anzeige gegenüber dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31. Oktober eines Jahres auszuüben
Vergabe der Durchführung des Regionalmanagements
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRW60SZ
Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert worden ist, Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie