Refuse and waste related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43819940) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen Номер конкурса: 43819940 Дата публикации: 17-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Verwertung / Entsorgung von Bauabfällen, aufgeteilt auf 2 Lose
Referenznummer der Bekanntmachung: 100.3-6649Verwertung / Entsorgung von recyclingfähigem Bauschutt (AVV 17 01 07) und gemischten Bau- und Abbruchabfällen (AVV 17 09 04) für den Zeitraum vom 01.01.24 - 31.12.25, aufgeteilt auf 2 Lose.
Verwertung von recyclingfähigem Bauschutt (AVV 17 01 07) für den Zeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2025
Los-Nr.: 133602 Bielefeld
Verwertung von ca. 11.800 t recyclingfähigem Bauschutt (AVV 17 01 07) mit Ausnahme derjenigen, die unter AVV 17 01 06 fallen, für den Zeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2025.
Der Annahme-/Abladeplatz des Bieters hat innerhalb des Stadtgebietes Bielefeld zu liegen oder in einer maximalen Entfernung von 15 km zu der Stadtgrenze Bielefelds.
Entsorgung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (AVV 17 09 04) für den Zeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2025.
Los-Nr.: 233602 Bielefeld
Entsorgung von ca. 4.000 t gemischten Bau- und Abbruchabfällen (AVV 17 09 04) mit Ausnahme derjenigen, die unter AVV 17 09 01, 1709 02 und 17 09 03 fallen, für den Zeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2025.
Der Annahme-/Abladeplatz des Bieters hat innerhalb des Stadtgebietes Bielefeld zu liegen oder in einer maximalen Entfernung von 15 km zu der Stadtgrenze Bielefelds.
Erklärung, dass die gesetzliche Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Erklärung, dass das Unternehmen gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und man sich nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Vergabeverordnung) formulierten Tatbestände vorliegen.
Auf besondere Aufforderung sind vor Vertragsabschluss weitere Nachweise der zuständigen Behörden des Mitgliedstaates beizubringen, die nicht älter als 6 Monate - Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind (wie z. B. gültige Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft, Auszug aus dem Gewerbezentralregister);
Eigenerklärung, dass kein Nachunternehmer eingesetzt wird oder
Angabe der Teilleistungen, die durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen.
Zu Los 1: Name und Anschrift des vorgesehenen Annahme-/ Abladeplatzes und Name und Anschrift der vorgesehenen Verwertungsanlage.
Zu Los 2: Name und Anschrift des vorgesehenen Annahme-/ Abladeplatzes und Name und Anschrift der vorgesehenen Verwertungsanlage.
Kopie des Genehmigungsbescheides gemäß Baurecht bzw. BlmSchG oder abfallrechtliche Genehmigung für die zu Los 1 genannte Verwertungsanlage zum Lagern und Behandeln, welcher mind. den Abfallschlüssel 17 01 07 enthält.
Kopie des Genehmigungsbescheides gemäß Baurecht bzw. BlmSchG oder abfallrechtliche Genehmigung für die zu Los 2 genannte Verwertungsanlage zum Lagern und Behandeln, welcher mind. den Abfallschlüssel 17 09 04 enthält.
Kopie des Genehmigungsbescheides gemäß Baurecht bzw. BlmSchG oder abfallrechtliche Genehmigung für den zu Los 1 genannten Annahme-/Abladeplatz zum Lagern, welcher mind. den Abfallschlüssel 17 01 07 enthält.
Kopie des Genehmigungsbescheides gemäß Baurecht bzw. BlmSchG oder abfallrechtliche Genehmigung für den zu Los 2 genannten Annahme-/Abladeplatz zum Lagern, welcher mind. den Abfallschlüssel 17 09 04 enthält.
Kopie eines gültigen EfB-Zertifikates für den Transport von Bauabfällen AVV 17 01 07 (Los 1), sofern Name und Anschrift des vorgesehenen Annahme-/Abladeplatzes zu Los 1 und der vorgesehenen Verwertungsanlage zu Los 1 nicht übereinstimmen.
Kopie eines gültigen EfB-Zertifikates für den Transport von Bauabfällen AVV 17 09 04 (Los 2), sofern Name und Anschrift des vorgesehenen Annahme-/Abladeplatzes zu Los 2 und der vorgesehe-nen Verwertungsanlage zu Los 2 nicht übereinstimmen.
Der Annahme- / Abladeplatz des späteren Auftragnehmers muss sich innerhalb des Stadtgebietes von Bielefeld oder in einer maximalen Entfernung von 15 km zu der Stadtgrenze Bielefelds befinden.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Der Annahme-/Abladeplatz des Bieters hat innerhalb des Stadtgebietes Bielefeld zu liegen oder in einer maximalen Entfernung von 15 km zu der Stadtgrenze Bielefelds.
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.