Refuse and waste related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43819833) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister Номер конкурса: 43819833 Дата публикации: 17-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Verwertung von Sperrgut aus Straßensammlung und illegaler Müllablagerung (ASN 20 03 07)
Referenznummer der Bekanntmachung: 71.3.901.23Verwertung von Sperrgut aus
Straßensammlung und illegaler
Müllablagerung (ASN 20 03 07)
Verwertung von Sperrgut aus Straßensammlung, nicht mit Abfällen aus illegaler Müllablagerung vermischt, Maximalmenge 10.000 Mg
Los-Nr.: 1Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel Daimlerstraße 2 24109 Kiel
Verwertung von Sperrgut aus
Straßensammlung und illegaler Müllablagerung
(ASN 20 03 07), Maximalmenge 15.000 Mg für
3,5 Jahre ab 01.01.2024 in 2 Losen
Los 1: Verwertung von Sperrgut aus
Straßensammlung, nicht mit Abfällen aus
illegaler Müllablagerung vermischt,
Maximalmenge 10.000 Mg;
Los 2:Verwertung von Sperrgut aus
Straßensammlung, mit Abfällen aus illegaler
Müllablagerung vermischt, Maximalmenge
5.000 Mg
Verwertung von Sperrgut aus Straßensammlung, mit Abfällen aus illegaler Müllablagerung vermischt, Maximalmenge 5.000 Mg
Los-Nr.: 2Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel Daimlerstraße 2 24109 Kiel
Verwertung von Sperrgut aus
Straßensammlung und illegaler Müllablagerung
(ASN 20 03 07), Maximalmenge 15.000 Mg für
3,5 Jahre ab 01.01.2024 in 2 Losen
Los 1: Verwertung von Sperrgut aus
Straßensammlung, nicht mit Abfällen aus
illegaler Müllablagerung vermischt,
Maximalmenge 10.000 Mg;
Los 2:Verwertung von Sperrgut aus
Straßensammlung, mit Abfällen aus illegaler
Müllablagerung vermischt, Maximalmenge
5.000 Mg
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zur bestehenden Eintragung
im maßgeblichen Berufs-/Handelsregister
Folgende Unterlagen/Angaben/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
Gemäß Formblatt 124 LD:
- Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen
der vergangenen drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
- Eigenerklärung zur Ausführung von
Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und
Liquidation
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft
Folgende Unterlagen/Angaben/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zur bestehenden
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb,
ggf. auch für Nachunternehmer
Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Vergabekammer Schleswig-Holstein