Alternators (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43644051) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bremer Straßenbahn AG Номер конкурса: 43644051 Дата публикации: 10-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung eines mobilen GRW-Containers
Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2023-0020Neubau eines mobilen Gleichrichterwerks in Stahlcontainerbauweise
Lieferung und Montage des mobilen Gleichrichterwerks als Gesamtkonzept.
Nötige Transportgenehmigungen oder Straßensperrungen sind seitens des
Auftragnehmers, frühzeitig bei den jeweiligen Behörden zu beantragen.
Die Einführung der Gleichstrom-, Speise- und Rückleitungskabel in das Gebäude
ist Sache des Auftraggebers. Die Heranführung vorgenannter Kabel bis zum
Anschlusspunkt in der Schaltanlage ist Sache des Auftragnehmers, ebenso das
Anschließen an die Minusschiene bzw. am jeweiligen Streckenabgang. Der
Mittelspannungs-Netzanschluss als auch ein 400 V- AC- Hausanschluss erfolgt
durch die Wesernetze Bremen. Sowohl die Mittelspannungs- als auch die Niederspannungskabel sind gebündelt zu verlegen, wobei die Kabel direkt hinter den jeweiligen Abgängen auf kurzem Wege zusammenzuführen sind. Dadurch werden die im Bereich der Kabeltrassenauftretenden Felder stark reduziert. Um die beste Reduzierung zu erhalten, sind sowohl die Mittelspannungskabel als auch die Niederspannungskabel für sich getrennt übereinander zu verlegen und zwar in der Reihenfolge:L1.1 - L2.1 - L3.1 und darunter L3.2 - L2.2 - L1.2.
siehe Vergabeunterlagen
gemäß VOL/B
gesamtschuldnerisch haftend
entfällt
entfällt
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.