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Environmental safety services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43644050)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesamt für Strahlenschutz
Номер конкурса: 43644050
Дата публикации: 10-07-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023070520230810 09:00Ministry or any other national or federal authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceEnvironment01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesamt für Strahlenschutz
      Willy-Brandt-Straße 5
      Salzgitter
      38226
      Germany
      E-Mail: angebote@bfs.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=526895
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=526895

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Umwelt
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        „Dienstleistungen im Bereich Logistik Messgeräteversand"

        Referenznummer der Bekanntmachung: 0559/22-001
      2. CPV-Code Hauptteil:
        90721000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        siehe Punkt II.2.4 dieser Bekanntmachung.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Am Betriebssitz des Auftragnehmers

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Das BfS/KEMF plant den Verleih von Personenexposimetern für den Nieder- und Hochfrequenzbereich als Instrument der Bürgerinformation und -aufklärung. Diese Messgeräte werden direkt am Körper getragen und erfassen entweder niederfrequente Magnetfelder oder hochfrequente elektrische Felder und sollen den Ausleihenden eine auf realen Mess-werten basierende Einschätzung und Bewertung der persönlichen Exposition gegenüber jenen Feldern ermöglichen. Die reine Messdauer beträgt etwa 24 Stunden. Zusammen mit dem Messgerät erhalten die Ausleihenden eine Anleitung in gedruckter Form sowie einen Fragebogen als ausfüllbares PDF-Dokument per E-Mail, der u.a. Informationen zu möglichen Expositionsquellen und über ein Protokoll Auskünfte zum Tagesablauf sammelt. Die Möglichkeit zur Ausleihe dieser Messgeräte wird vom BfS über die Wege der Öffentlichkeitsarbeit (Informationen auf der Internetpräsenz des BfS, auf Informationsveranstaltungen oder in Antwortschreiben auf Bürgeranfragen) bekannt gegeben.

        Der Anbieter übernimmt die komplette Logistik des Messgeräteverleihs. Das BfS stellt dem Anbieter im ersten Schritt 10 Geräte für den Hoch- und 5 Geräte für den Niederfrequenz-bereich zur Verfügung, die Anzahl der Geräte kann sich in Zukunft, in Abhängigkeit von Nachfrage und Arbeitsauslastung jedoch erhöhen. Der Leistungszeitraum beträgt zwei Jahre.

        Die Leistungserbringung hat datenschutzfreundlich zu erfolgen. Alle relevanten geltenden gesetzlichen Vorgaben, wie bspw. DSGVO und BDSG, sind zu befolgen. Zwischen dem Anbieter und dem BfS ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit umfangreichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zu schließen, in dem alle datenschutzrechtlichen Abmachungen zu treffen sind.

        Die Abrechnung der Kosten soll pro durchgeführtem Verleihvorgang erfolgen. Ein Teil der Kosten soll zur Steuerung der Nachfrage vom Entleiher als Gebühr i. H.v. 45 ,00 EUR erhoben werden, die Differenz übernimmt das BfS. Es sind mehrere Zahlungsmöglichkeiten für den Entleiher vorzusehen und deren Einfluß auf Dauer des Ausleihzyklus und eventuelle Kostenerhöhung anzugeben. Zivilrechtlich ist vorgesehen zwischen dem BfS und dem AN einen typengemischten Vertrag als Dienstleistung i.S.d. § 611 BGB und Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB) abzuschliessen. Damit wird der AN wiederum verpflichtet mit den Nutzern (Entleihern der Geräte) ebenfalls, die Vereinbarung eines "Leihvertrags" für das BfS vozunehmen, welcher zwischen dem BfS und den Nutzern gem. § 598 BGB unentgeltlich erfolgt. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 24
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123,124 GWB (siehe Bewerbunfgsbedingungen + Anlage A)

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, mit einer aktuellen Gültigkeit vorzulegen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Kriterien zu erfüllen:

        Referenzen:

        Es ist ein vergleichbares Referenzprojekt im Zeitraum seit 2015 nachzuweisen. Alternativ kann anstelle einer Referenz eine Eigenerklärung über eigene geschäftliche Betätigungen auf dem Gebiet eingereicht werden. Die Referenz oder Eigenerklärung ist über die ausgefüllte „Anlage D - Formblatt Unternehmensreferenzen“ mit den Angebotsunterlagen einzureichen.

        Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang gleichwertig ist.

        Das bezieht sich auf terminliche und logistische Absprachen mit den Interessenten inkl. Identitätsprüfung, logistische Abwicklung (Verpackung, Versand, Entpackung, Prüfen der Geräte) sowie Auslesen und Abspeichern von Messdaten der entliehenen Geräte.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, mit einer aktuellen Gültigkeit vorzulegen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-08-10
      Ortszeit: 09:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-05
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-08-10
      Ortszeit: 09:15
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).

      Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen ab dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes (abrufbar unter https://xrechnung.bund.de) vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertragsnr. 0559/22 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Bundeskartellamt
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.

        Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

        Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

        Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.

        Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.

        Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.

        Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

        Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

        Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.

        Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.

        Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

        Bundesamt für Strahlenschutz
        Willy-Brandt-Straße 5
        Salzgitter
        38226
        Germany
        Kontaktstelle(n): 38226
        E-Mail: angebote@bfs.de
        Internet-Adresse: http://www.bfs.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-07-05

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