Metalworking (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43643940) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: LRA Forchheim Номер конкурса: 43643940 Дата публикации: 10-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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458 – Realschule Gräfenberg (Forchheim) – Erweiterungsbau OGTS Gewerk: 300.6.1 Metallbauarbeiten, Laubengang, Geländer
Gewerk: 300.6.1 Metallbauarbeiten, Laubengang, Geländer
91322 Gräfenberg
Herstellung eines Laubengangs aus einer Unterkonstruktion mit kreuzen-den IPE-Trägern (Gesamtträgerlängen ca. 450m) mit aufliegendem Gitterrost einschl. Stahlgeländer aus Flachstahl um das Gebäude laufend, einer Vordachkonstruktion als Stahlkonstruktion über dem Laubengang, Zwei Außentreppen in Stahlbauweise, sowie einem Innengeländer in Stahlbau-weise aus Flachstahl über drei Stockwerke mit Handlauf aus Holz.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=273596
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Nur Befugte des Auftraggebers
Nur Befugte des Auftraggebers
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
Der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
Sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
Der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
Sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
LRA Forchheim