Drapes (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43643713) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen Номер конкурса: 43643713 Дата публикации: 10-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Beschaffung und Konfektion von Samtvorhängen für die Bühnen der Stadt Köln
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0012-46Beschaffung und Konfektion von Samtvorhaengen für die Buehnen der Stadt Koeln
50667 Köln, Nordrhein-Westfalen
Die Bühnen der Stadt Köln mit den Sparten Oper und Schauspiel beabsichtigen für die sanierten Spielstätten Opern- und Schauspielbühne die Beschaffung jeweils eines hochwertigen Samt-Grundaushangs zu vergeben. Dieser besteht jeweils aus Gassenschals, Schleuderschals, Soffitten, Vollschwarzen sowie Ballenware zur weiteren Verarbeitung für Gassenwände.
ACHTUNG: Neben der Abgabe eines Angebotes ist ein Muster - mindestens 3m (2 Bahnen) breit und mindestens 1m hoch anzufertigen und an die Bühnen der Stadt Köln, Poststelle, Betreff "Muster", Brabanter Strasse 2, 50674 Köln zu senden.
Die Zustellung des Musters bei den Bühnen der Stadt Köln muss vor Ende der Submissionsfrist der Ausschreibung erfolgt sein. Näheres dazu und zur Bewertung, siehe 0.4 Zuschlagserteilung sowie Anlage 2, Bewertung der Angebote.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich folgender Auflagen:
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 €
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Angebotsvordruck abgegeben.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit belegt der Bieter mindestens 4 Referenz-Aufträge mit einem vergleichbaren Leistungsumfang (je mindestens circa 2200 lfm. verarbeitetes Samtmaterial, inklusive Konfektionierung etcetera) für Theaterbetriebe innerhalb der letzten 4 Jahre. Die Belege sollen eine Kurzbeschreibung der beauftragten Leistung sowie Adresse und Ansprechpartner des Referenzgebers enthalten (siehe Anlage 1).
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
entfällt
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln