Clinic construction work (Германия - Тендер #43643658) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Sana Klinikum Hof GmbH Номер конкурса: 43643658 Дата публикации: 10-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Sana Klinikum Hof_1.Bauabschnitt_Teilprojekt 2_134_5_Spüllösungslift
Reference number: SKH_1.BA_TP2_135_53 Stk. Spüllösungslifte für einen OP Neubau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Ausschreibung enthält 3 Stück Spüllösungslifte, deckenmontiert, für OP-Räume.
5.1.2 Nachweis Umsatz mindestens 50.000 € netto in den letzten drei Jahren, pro Jahr.
Minimum level(s) of standards possibly required:5.1.1 Eigenerklärung zur Eignung FB 124 oder Präqualifikation
5.1.3 Nachweis Referenzen
5.1.3.1 Referenz 1 Einbau Spüllösungslift in Klinik
5.1.3.2 Referenz 2 Einbau Spüllösungslift in Klinik
5.1.3.3 Referenz 3 Einbau Spüllösungslift in Klinik
5.1.4 Nachweis Arbeitskräfte Nachweis über jahresdurchschnittlich 2 beschäftigte Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren
5.1.5 Nachweis Eintragung ins Berufsregister
5.1.6 Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
5.1.6.1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
5.1.6.2 Bescheinigung in Steuersachen
5.1.6.3 Freistellungsbescheinigung
5.1.7 Nachweis Berufsgenossenschaft
5.1.8 Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung "mindestens: 3.000.000,00 € Personenschäden
mindestens: 2.500.000,00 € Sonstige Schäden"
Minimum level(s) of standards possibly required:(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.