Construction work for buildings relating to education and research (Германия - Тендер #43643591) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Staatliches Bauamt Bayreuth Номер конкурса: 43643591 Дата публикации: 10-07-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Metallbauarbeiten Fassade Fertigstellung
Reference number: 23E0187Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth
1. BA Erweiterung Neubau
Metallbauarbeiten Fassade - Fertigstellung
Bayreuth
Restleistungen an 6 Pfosten-Riegel-Fassadenflächen (Gesamfläche 1742 m2), 1- bis 2-geschossig:
Einsatzelemente, wie Festverglasungen, opake Öffnungselemente und Paneele und Verblechungen, Rohrrahmentüranlagen
370 m2 Lochblech-Vorhandelemente; 80 m2 Glattblech-Vorhangfassaden und -Bekleidungen außen;
10 St. Glattblechbekleidungen innen (Leibungen Fenster Sporthalle); 252 m2 Raffstoreanlagen;
235 m2 Blendschutzbehänge; 165 m2 Vollverdunkelung; Wärmedämmarbeiten
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=247999
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/247999
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=247999
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/247999
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
Minimum level(s) of standards possibly required:Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=247999
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/247999
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=247999
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/247999
Minimum level(s) of standards possibly required:Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=247999
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/247999
siehe Auftragsunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/247999
Keine Personen zugelassen
Keine Personen zugelassen
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Staatliches Bauamt Bayreuth