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Archaeological services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43234227)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: TenneT TSO GmbH
Номер конкурса: 43234227
Дата публикации: 28-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023062320230731Utilities entityContract noticeServicesNegotiated procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderElectricity01G0501
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      TenneT TSO GmbH
      Bernecker Straße 70
      Bayreuth
      95448
      Germany
      Telefon: +49 921507402054
      E-Mail: joachim.prefi.extern@tennet.eu
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=219956
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenan die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
    5. Haupttätigkeit(en):
      Strom
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Archäologische Koordination (Bergung von Bodendenkmälern)

      2. CPV-Code Hauptteil:
        71351914
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        TenneT ist einer der führenden Übertragungsnetzbetreiber in Europa. Mit rund 23.500 Kilometern Hoch- und Höchstspannungsleitungen in den Niederlanden und Deutschland bieten wir eine zuverlässige und sichere Stromversorgung für 42 Millionen Endverbraucher. Wir erzielen mit fast 5.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 4,1 Mrd. Euro. Gleichzeitig sind wir einer der größten Investoren in nationale und grenzübergreifende Übertragungsnetze an Land und auf See, die die Energiewende ermöglichen. Als verantwortungsbewusstes, engagiertes und vernetztes Unternehmen handeln wir dabei mit Blick auf die Bedürfnisse der Gesellschaft.

        Die Ausschreibung wird in drei Lose aufgeteilt und umfasst die Abschnitte C1, C2, D1, D2, D3a und D3b, die sich zwischen Münchenreuth und dem Kernkraftwerk Isar befinden.

        Weitere Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsdokumenten im Bereich "Meine Dokumente".

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        m Rahmen der Herstellung der Höchstspannung-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) des SuedOstLink wird die Archäologische Koordination (Bergung von Bodendenkmälern) benötigt. Es umfasst die folgende Teilabschnitte im SuedOstLink C1 C2 D1 D2 D3a D3b.

        Abweichend von dem Hinweis in Ziffer II.1.6) werden jeweils zwei Teilabschnitte zu einem Teillos zusammengefasst. Aus technischen Gründen ist auf die Darstellung der Aufteilung in Lose in dieser Bekanntmachung verzichtet worden.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-10-23
        Ende: 2025-01-23
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird:

        Projektnummer oder -referenz:

        Das Projekt SuedOstLink wird mit der Fördernummer INEA/CEF/ENER/M2017/1 509932 von der Europäischen

        Kommission (INEA - Innovation and Networks Executive Agency) in Teilen Bundesfachplanung und

        Planfeststellung gefördert.

        Die hier ausgeschriebene Leistung ist jedoch nicht Bestandteil der EU-Förderung.

      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Unternehmensorganisation:

        Der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat eine Darstellung der Unternehmensorganisation als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen, die auch Hinweise auf das Geschäftsmodell enthält. Des Weiteren sollte diese Unternehmenspräsentation folgendes beinhalten:

        - Rechtsform des Bieters

        - Informationen über die Bietergemeinschaft sofern angedacht

        - Zahl eigener Mitarbeiter

        Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage A4 zu verwenden.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        • Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist. Der Bewerber hat in den letzten drei Geschäftsjahren durchschnittlich einen Umsatz mit leistungsspezifischen Aufträgen von mindestens 50.000 Euro pro Jahr nachzuweisen

        • Nachweis einer in Deutschland marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden mit mindestens folgenden Deckungssummen:

        • für Personenschäden 3,0 Mio. Euro

        • für sonstige Schäden (Sach- und / oder Vermögensschäden) 3,0 Mio. Euro

        Soweit diese nicht bereits vorliegt, ist eine Eigenerklärung abzugeben, eine solche Versicherung unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und eine entsprechende Bescheinigung unaufgefordert vorzulegen.

        Zur Nachweisführung ist das Formblatt Anlage A5 zu verwenden.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        (a) Referenzen

        Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen . Als vergleichbar gilt die Koordination von vorbereitenden archäologischen Arbeiten als nicht ausführende Firma.

        Die Eignung ist durch drei durchgeführte Projekte und/ oder noch laufende Projekte nachzuweisen.

        Die geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge sind in Form einer Liste der in den letzten sieben Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, u.a. mit Angabe des Auftraggebers, der Hauptleistungsinhalte und der Bausumme sowie der Dauer des Projektes vorzulegen.

        Der entsprechende Abschnitt in Anlage A6 ist auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.

        Anzugeben sind jeweils Ansprechpartner mit Telefonnummer der Firma, Ort, Länge, Auftragswert, geeignete Nachweise über die erfolgreiche Umsetzung, Hauptleistungsinhalte und Dauer. Es ist möglich, noch nicht vollständig abgeschlossene Projekte anzugeben, wenn ein Abschluss innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwarten ist.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
      5. Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
      6. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
      7. Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

        Falls sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird vom Auftraggeber nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Darüber hinaus muss das Konsortium einen Konsortialführer benennen. Außerdem muss die genaue Konsortialkonstellation erläutert und die rechtliche Konstruktion dargestellt werden. Die im Teilnahmewettbewerb dargestellte Konsortialstruktur gilt als fest und darf im weiteren Verlauf nicht verändert werden.

        Für den Fall, dass der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt (z. B. Konzernunternehmen), ist nachzuweisen, dass der andere Wirtschaftsteilnehmer im Auftragsfallentsprechend des Umfangs der Eignungsleihe mit dem Bieter gesamtschuldnerisch haften wird.

    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-31
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Der Auftraggeber ist gem. § 57 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

      Die TenneT TSO GmbH behält sich das Recht vor, die Anzahl der Bieter in der Ausschreibungs- /

      Verhandlungsphase anhand der Zuschlagskriterien auf drei bis fünf zu reduzieren.

      Die in diesem Formular erwähnten Daten / Zeiträume können sich gegebenenfalls später noch ändern.

      Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ankündigung geltenden rechtlichen und/oder regulatorischen

      Rahmenbedingungen, Regelungen und Vorschriften.

      Bewerbergemeinschaften: Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zulässig. Das führende Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu benennen. Weiterhin wird das führende Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Projektablauf als Ansprechpartner für den Auftragnehmer fungieren. Alle Unterlagen im Rahmen der Ausschreibung sind als ein in sich schlüssiges Dokument von der Gemeinschaft bzw. dem einen Geschäfts und Ansprechpartner einzureichen. Die geforderten Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.1) sind für folgende Kriterien kumuliert nachzuweisen, d.h. diese sind als Gemeinschaft, die sich als ein Bewerber bzw. Geschäfts und Ansprechpartner zusammenschließt, zu erfüllen: Unternehmenspräsentation (siehe III.1.1), Umsatz der letzten 3 Jahre mit von durchschnittlich mindestens 50.000 Euro pro Jahr (siehe III.1.2) und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (III.1.3), wobei für diese Kriterien grundsätzlich erkennbar sein soll, wie und

      in welchem Umfang das jeweilige Mitglied zur Erreichung des jeweiligen Kriteriums beiträgt. Alle weiteren

      Kriterien sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln nachzuweisen. Im Falle der Teilnahme als Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung darüber abzugeben, dass sich die Mitglieder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln, insbesondere im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein für alle Mitglieder verbindliches Angebot abzugeben, dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.

      In Ergänzung zu I.3) TenneT führt die vorliegende Ausschreibung mit Hilfe des Vergabeportals Negometrix

      durch. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen

      soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Die Vergabeunterlagen können unter https://

      platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=219956 in der dort beschriebenen Vorgehensweise eingesehen werden. Die Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote sowie die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich über Negometrix. Wir bitten Sie, Ihren Teilnahmeantrag - und im späteren Verlauf Ihr(e)Angebot(e) - elektronisch auf dem Vergabeportal Negometrix abzugeben.

      Der Auftraggeber behält sich eine Zuschlagserteilung auf die Erstangebote anhand des bekannt gemachten Bewertungsverfahrens ohne Verhandlungen vor (§ 15 Abs. 4 SektVO).

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
        Postfach 606
        Ansbach
        91511
        Germany
        Kontaktstelle(n): 91511
        Telefon: +49 981531277
        E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de
        Fax: +49 981531837
        Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen

        hingewiesen:

        — ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen

        werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB),

        — die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

        innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

        öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach

        Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt

        der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30

        Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135Abs. 2 GWB)

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen

        hingewiesen:

        — ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen

        werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB),

        — die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

        innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

        öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach

        Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt

        der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30

        Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135Abs. 2 GWB)

        Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
        Postfach 606
        Ansbach
        91511
        Germany
        Kontaktstelle(n): 91511
        Telefon: +49 981531277
        E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de
        Fax: +49 981531837
        Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-23

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