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Supporting services for the government (Германия - Тендер #43233297)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Номер конкурса: 43233297
Дата публикации: 28-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023062320230726 10:00Ministry or any other national or federal authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
      Invalidenstr.44
      Berlin
      10115
      Germany
      E-mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524874
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524874

    4. Type of the contracting authority:
      Ministry or any other national or federal authority, including their regional or local subdivisions
    5. Main activity:
      Other activity: Digitales und Verkehr
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        2312/DP24 Wissenschaftliche Begleitforschung zur Innovationsinitiative mFUND

        Reference number: 2312/ DP24
      2. Main CPV code:
        75130000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Mit der Innovationsinitiative mFUND fördert der AG datengetriebene FuE-Projekte, damit auf Basis der umfangreichen Datenbestände des BMDV und seines Geschäftsbereichs digitale Anwendungen und Geschäftsmodelle entstehen können. Langfristig sollen diese Projekte als Pilot- bzw. Leuchtturmprojekte aufzeigen, wie Mobilität klimafreundlicher und effizienter, intelligenter und vernetzter, inklusiver und diverser, sicherer und bezahlbarer gestaltet werden kann.

        Übergeordnete inhaltliche Klammern des mFUND sind ein unbedingter Daten- und Mobilitäts- als auch Anwendungsbezug der geförderten FuE-Projekte. Daraus resultiert - sowohl thematisch als auch hinsichtlich der Akteursstrukturen - eine vielgestaltige und verkehrsträgerübergreifende Gesamtschau an Projekten, die enorme Potenziale bergen, allerdings auch entsprechende Anforderungen an die Begleitforschung stellen. Daher ist es wichtig, maßgebliche Entwicklungen im internen und externen Programmumfeld möglichst vorausschauend aufzugreifen und auf Projekt- wie Programmebene nutzbar zu machen.

        Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        63000000, 79413000, 79416000
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      4. Description of the procurement:

        Alle Tätigkeiten und Arbeitsschritte des AN haben in enger Abstimmung mit dem AG (und ggf. weiteren Partnern) zu erfolgen. Die Arbeitspakete sind hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen eng verzahnt, dies ist in der Umsetzung der Aufgaben und einer effizienten Arbeitsorganisation konsequent zu berücksichtigen. Inhaltlich teilt sich die Anforderung an den AN in vier verschiedene Arbeitspakete:

        -AP 1: Flankierung des Programm-Monitorings

        -AP 2: Wissenstransfer und Vernetzung

        -AP 3: Öffentlichkeitsarbeit

        -AP 4: Weiterentwicklung des Förderprogramms

        Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

        Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      5. Award criteria:
        Quality criterion - Name: Vorgehensweise zu AP2 - Wissenstransfer und Vernetzung / Weighting: 30
        Quality criterion - Name: Vorgehensweise zu AP 3 - Öffentlichkeitsarbeit / Weighting: 30
        Quality criterion - Name: Organisation Personaleinsatz sowie Zeit- und Leistungsplan / Weighting: 10
        Price - Weighting: 30
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:
        Duration in months: 18
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2024 und kann einmal um bis zu 12 Monate und ein weiteres Aml und 8 Monate verlängert werden.

      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: yesDescription of options:

        Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens die Anzahl der jährlich geplanten Veranstaltungen jeweils um bis zu 200 % zu erhöhen und eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.

      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:

        Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576

        Der AN ist verpflichtet,

        - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

        - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.

        Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.

        .

        Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.

        Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

        .

  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:

        a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 - „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen sowie die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt BesB2 - Sanktion VO 2022/576

        b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.

        c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.

        .

        Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576

        Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.

        Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.

        Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK 2.1).

        Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist.

        Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:

        - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,

        - Für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. € je Schadensfall,

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Erfahrungen aus der Innovationsförderung und Innovationspolitik und Eignungskriterium 3.2: Bereich/ Themenschwerpunkt: Veranstaltungen und Vernetzung

        Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der AG berücksichtigt Referenzen, aus den letzten 5 Jahren.

        Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1 und EK3.2):

        - Kurztitel des Referenzprojektes

        - Name des Unternehmens, das die Refernz vorlegt

        - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich

        - Leistungszeitraum (Jahr)

        - Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)

        - Anzahl der Zuwendungsempfänger

        - 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)

        - Aus Sicht des Bieters/ Bewerbers sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:

        Schwerpunkt / Teilbereich

        2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)

        .

        Eignungskriterium 4

        Erklärung, dass keine von der Scientology-Organisation und deren Unternehmen angewandte „Technologie von L. Ron Hubbard“ Anwendung findet.

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        zu Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt:Erfahrungen aus der Innovationsförderung und Innovationspolitik und Eignungskriterium

        Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.

        Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:

        Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich

        - der Begleitforschung im Rahmen der Innovationsförderung und/oder

        - der Projektträgerschaft in der Innovationsförderung und/oder

        - der Innovations- und Strategieberatung und/oder

        - der Weiterentwicklung von Förderinstrumenten

        nachweisen.

        Es müssen insgesamt mindestens zwei Bereiche nachgewiesen werden.

        .

        zu Eignungskriterium 3.2: Bereich/ Themenschwerpunkt: Veranstaltungen und Vernetzung

        Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.

        Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:

        - Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich der

        Bedarfserhebung, Konzeptionierung und Durchführung (Organisation und Moderation) von innovativen Veranstaltungsformaten

        a) in Form von interaktiven Workshopformaten (z.B. aus dem Bereich Design Thinking, Roadmap-Prozessen, Strategieworkshops) und

        b) Netzwerkveranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmer

        belegen.

        Alle Bereiche müssen insgesamt nachgewiesen werden.

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Contract performance conditions:

        Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576

        Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.

        Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.

        .

        Erklärung, dass keine von der Scientology-Organisation und deren Unternehmen angewandte „Technologie von L. Ron Hubbard“ Anwendung findet.

        Der Bieter (Unternehmen, bei Freiberuflern die Person) hat eine Eigenerklärung abzugeben, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
        Obligation to indicate the names and professional qualifications of the staff assigned to performing the contract
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-07-26
      Local time: 10:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2023-09-15
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-07-26
      Local time: 10:00
  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
      Electronic ordering will be usedElectronic invoicing will be acceptedElectronic payment will be used
    3. Additional information

      Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576

      Der AN ist verpflichtet,

      - während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

      - geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.

      Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.

      .

      Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.

      Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      .

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
        Villemombler Str. 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Contact person: 53123
        Telephone: +49 228-94990
        Fax: +49 228-9499163
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

        § 160 GWB lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

        § 160 GWB lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-06-23

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    28-06-2023 Cleaning services.

    28-06-2023 Motor vehicles.

    



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