Architectural, engineering and planning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43233130) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stiftung Seraphisches Liebeswerk Номер конкурса: 43233130 Дата публикации: 28-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Liebfrauenhaus Herzogenaurach_Umbau und Erweiterung Grund- und Mittelschule_VgV FA+VA LPH 1-9
Referenznummer der Bekanntmachung: 392 LFH_VgV FA+VALiebfrauenhaus Herzogenaurach - Umbau und Erweiterung der privaten Grund- und Mittelschule mit Neubau Hort - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. § 39 ff HOAI und der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff HOAI - LPH 1-9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Liebfrauenhaus Herzogenaurach
Umbau und Erweiterung der privaten Grund- und Mittelschule mit Neubau Hort
Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. § 39 ff HOAI und der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff HOAI - Leistungsphasen 1-9.
Die Stiftung SLW Seraphisches Liebeswerk Altötting beabsichtigt für das Liebfrauenhaus Herzogenaurach den Umbau und die Erweiterung der privaten Grund- und Mittelschule mit Neubau eines Hortgebäudes.
Planungsaufgaben sind
• der Abbruch der bestehenden Küche, des Kinderhorts, des Kinderheims Don Bosco und des Internats Haus Elisabeth
• der Umbau und die Erweiterung der bestehenden Grund- und Mittelschule
• sowie der Neubau des Horts
in einzelnen Bauabschnitten, im Rahmen eines vorab detailliert abzustimmenden zielführenden und wirtschaftlichen Bauabwicklungskonzepts unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs und Vermeidung von kostenintensiven Interimsmaßnahmen durch interimistische Nutzung des Bestands. Wichtig ist hierbei die architektonisch und ablauforganisatorisch idealisierte Nutzung von Synergien.
Es wird von folgender terminlichen Abwicklung ausgegangen:
Terminrahmen:
• 06/2023 - 09/2023: LPH 1+2 Grundlagenermittlung + Vorplanung
o Architekt und TGA-Fachplaner
• 10/2023 - 12/2023: LPH 1+2 Grundlagenermittlung + Vorplanung
o Freianlagen, Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke
• 12/2023: Freigabe LPH 2 durch Stiftungsrat, Abruf LPH 3+4 Stiftungsrat
• 01/2024: Antrag schulaufsichtliche Genehmigung Bauprogramme
• 01/2024 – 09/2024: LPH 3 Entwurfsplanung
• 10/2024: Prüfung Kostenberechnung durch HSP, Abstimmung mit LFH/SLW
• 11/2024: Vorbereitung Beschluss Freigabe LPH 3 und Abruf LPH 5-7 für Stif-tungsrat
• 12/2024: Freigabe LPH 3 durch Stiftungsrat, Abruf LPH 5-7
• 01/2025: LPH 3 – Einreichung Förderanträge
• 01/2025 - 02/2025: LPH 4 Genehmigungsplanung, Einreichung Bauanträge
• 01/2025 – 12/2027: LPH 5 Ausführungsplanung*
• 04/2025 – 09/2025: LPH 6+7 Vergabeverfahren Interims-, Vorab- und Ab-bruchmaßnahmen
• 09/2025: Vorlage Förderbescheide + Baugenehmigungen
• 09/2025: Vorbereitung und Beschluss Abruf LPH 8 Stiftungsrat*
• 10/2025: Baubeginn
• 12/2027: Fertigstellung Bauabschnitt 1 (besonders Neubauten)
• 12/2029: Fertigstellung Bauabschnitte 2+3 (besonders Bestandsumbauten
Bedingungen und voraussichtliche Projektlaufzeit:
Es ist– je nach dem noch abzustimmenden, vom Planungskonzept abhängigem Bauabwicklungskonzept – von einer Projektlaufzeit (Planung bis Inbetriebnahme ohne Schlussrechnung) von ca. 6,5 Jahren (10/2023 – 12/2029) auszugehen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die LPH 1-8 in mehreren Phasen erbracht wer-den müssen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass eine getrennte Kostenermittlung und -steuerung (Trennung Schulen, Hort, Umbau / Neubau) in allen LPH der HOAI stattfinden muss.
Leistungsbeginn: sofort nach Zuschlagserteilung;
Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung Planung und Bau sowie von Förderung/Finanzierung. Vorgesehen ist die stufenweise und abschnittsweise Beauftragung der Leistungen.
Ein Anspruch auf (Weiter-)Beauftragung besteht nicht.
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven
Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und
Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bewerber und Bieter.
Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: KW 38/2023;
Der tatsächliche Termin wird im Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren voraussichtlich in KW 32/2023 bekannt gegeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter / Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen, aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere Verhandlungsrunden
durchzuführen. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Basisinformation des Bewerbers.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Russlandbezug.
- Bei Bietergemeinschaften: Vorlage der Eigenerklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Bei der Abgabe der Eigenerklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigelegte Formular zu verwenden.
Der Auftraggeber kann Unternehmen auffordern, die vorgelegten Bescheinigungen zu vervollständigen oder zu erläutern.
- Mitarbeiterstruktur: 3-Jahres-Durchschnitt Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter
≥6 = 2 Pkt.; <6 und ≥4 = 1 Pkt.; <4 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
- Gesamtumsatz: 3-Jahres-Durchschnitt des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung (in € netto):≥0,4 Mio. EUR = 2 Pkt.; <0,4 Mio. EUR und ≥0,3 Mio. EUR = 1 Pkt.; <0,3 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Mindestkriterien:
Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Personenschäden mind. 2,0 Mio. EUR je Versicherungsfall, für sonstige Schäden mind. 2,0 Mio. EUR je Versicherungsfall.
Weiter ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Es ist eine aktuelle Deckungsbestätigung - nicht älter als 1 Jahr - einzureichen. Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied eine ausreichende Versicherungsdeckung nachweisen oder eine Bestätigung durch die Versicherung einreichen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden.
- Berufsjahre Projektleitung Freianlagen: ≥10 Jahre = 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre = 1 Pkt.; <5 Jahre = 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
- Berufsjahre Bauleitung Freianlagen: ≥10 Jahre = 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre = 1 Pkt.; <5 Jahre = 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
- Berufsjahre Projektleitung Verkehrsanlagen: ≥10 Jahre = 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre = 1 Pkt.; <5 Jahre = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Büroreferenzen: Es sollen max. 3 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden die beiden Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der nachfolgenden Kriterien erreichen.
Wertungsparameter 1:
- Objektplanung Freianlagen gem. § 39 ff HOAI und / oder der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff HOAI an einem öffentlichen Gebäude oder innerstädtischer Fläche mit entsprechender Frequentierung und entsprechendem Anspruch an die Planungsqualität mit Bearbeitungsfläche von
≥ 7.000 m² Fläche = 2 Pkt.; < 7.000 m² Fläche und ≥ 5.000 m² Fläche = 1 Pkt.; < 5.000 m² Fläche = 0 Pkt. (Gewichtung x 3),
- Referenzprojekt mit vergleichbarer Kostenberechnung Verkehrsanlagen / Freianlagen, netto: ≥ 1.500.000 EUR = 2 Pkt.; < 1.500.000 EUR und ≥ 1.000.000 EUR = 1 Pkt., < 1.000.000 EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 3).
Wertungsparameter 2:
- Objektplanung Freianlagen gem. § 39 ff HOAI und / oder Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff HOAI an einem Gebäude oder innerstädtischer Fläche mit entsprechender Frequentierung und entsprechendem Anspruch an die Planungsqualität mit Bearbeitungsfläche von
≥ 6.000 m² Fläche = 2 Pkt.; < 6.000 m² Fläche und ≥ 4.000 m² Fläche = 1 Pkt.; < 4.000 m² Fläche = 0 Pkt. (Gewichtung x 3),
- Referenzprojekt mit vergleichbarer Kostenberechnung Verkehrsanlagen / Freianlagen, netto: ≥ 1.300.000 EUR = 2 Pkt.; < 1.300.000 EUR und ≥ 800.000 EUR = 1 Pkt., < 800.000 EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 3).
Zusatzpunkte:
- Bei einem der wertbaren Referenzprojekte wurde zusätzlich die örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen (als besondere Leistung der LPH 8) geleistet: Anzahl ≥ 2 = 2 Pkt., Anzahl = 1 = 1 Pkt. (Gewichtung x 2).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Mindestanforderungen:
- Referenzen werden nur gewertet, wenn die Leistungsphase 8 im vorgegebenen Zeitraum 2017 bis zur Abgabefrist Teilnahmeantrag laufend ist oder abgeschlossen wurde.
- Die Leistungsphasen 2-8 (ohne LPH 4) sind beauftragt nachzuweisen.
- Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz nachweisen. Werden von einem ARGE-Partner Referenzen eingereicht aus einer ARGE mit einem anderen Partner, als in der Bewerbung vorgesehen, müssen diese die auftragsgegenständlichen Leistungsphasen abdecken und der ARGE-Partner aus dieser Bewerbung ebenfalls eine Referenz vorweisen, durch die das Leistungsbild LPH 2-8 vervollständigt wird.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung. Art. 1 Ingenieurgesetz, Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297), Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in (oder adäquat) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.