Industrial machinery (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43232528) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Hochschule Hamm-Lippstadt Номер конкурса: 43232528 Дата публикации: 28-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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bi-axiale, elektrodynamische Prüfsysteme (10 kN + 20 kN)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2.1.1-H1123/23Standortübergreifendes TWIN-Lab im Bereich Werkstoffprüfung bestehend aus 2 bi-axialen elektrodynamischen Prüfsystemen. Einbindung eines bereits vorhandenen Prüfsystems.
Hochschule Hamm-Lippstadt Marker Allee 76-78 59063 Hamm Die genauen Aufstellorte für beide Prüfsysteme ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis., Standort Lippstadt Dr.-Arnold-Hueck-Straße 3 59557 Lippstadt
Es wird ein bi-axiales elektrodynamisches Prüfsystem mit 20 kN und ein bi-axiales elektrodynamisches Prüfsystem mit 10 kN beschafft. Beide Systeme sind standortübergreifend (Hamm und Lippstadt) als TWIN-Lab einzurichten. Ein am Standort Hamm vorhandenes bi-axiales, elektrodynamisches 1 kN Prüfsystem ist einzubinden.
Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Einzureichende Unterlagen:
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): 1. Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe), soweit eine Eintragung aufgrund der Rechtsform des Bieters vorgesehen ist. Soweit keine Eintragung vorgesehen ist, Vorlage der Gewerbeanmeldung, bei ausländischen Bietern ein vergleichbares Dokument des Herkunftslandes.
Einzureichende Unterlagen:
- Betriebshafpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Bestätigung Versicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Bestätigung über eine aktuell bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
- Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ausschlussgründe § 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): 4. Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Mindestens 3 Referenzen über realisierte Installationen von bi-axialen elektrodynamischen Prüfmaschinen im angebotenen Kraftbereich. Insbesondere sind dabei solche Anlagen zu benennen, die eine gleiche oder ähnliche Ausstattung enthalten.
Auf gesonderte Anforderung des AG ist der Bieter in der Lage, die geforderte Softwarefunktionalität anhand einer ähnlichen Maschine innerhalb Europas vorzuführen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Mindestesn 3 Referenzen über bereits erfolgte Installationen vergleichbarer Prüfsysteme.
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung VO 2022/833 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bieters zu Geschäftsbeziehungen zu Russland gem. VO (EU) 2022/833
digital
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:keine
keine
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag in folgenden Fällen unzulässig:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag in folgenden Fällen unzulässig:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.