School furniture (Германия - Тендер #43232327) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Forchheim Номер конкурса: 43232327 Дата публикации: 28-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Generalsanierung Adalbert-Stifter-Schule LV 34.1
Reference number: 277.23-6.63.10Werkraum Möblierung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Werkraummöblierung:
- Werkraumtische, inkl. Zubehör
- Drehspindelhocker
- Reinluftentstauber
- Spansäcke
- Werkraummaschinen (bspw. Sägen, Schleifmaschinen, Bohrgeräte,..), inkl. Zubeh.
- Werkzeugblöcke, inkl. Zubehör
- Sicherheitsausrüstung
- Brennofen inkl. Zubehör
- Nähmaschinenunterschrank
- Nähzubehör
Im Fall eines vom Bieter als gleichwertig angegebenen Produktes/Systems/Typs oder dergleichen ist mit der Angebotsabgabe der Nachweis der absoluten Gleichwertigkeit in konstruktiver und technischer Hinsicht zu führen. Hierzu sind zwingend die entsprechenden Unterlagen mit dem Hauptangebot abzugeben, ansonsten gilt das Angebot als unvollständig und hat den Ausschluss zur Folge!
Sofern keine Präqualifizierung vorhanden ist, ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung) zwingend auszufüllen
und mit dem Angebot einzureichen, sowie die geforderten Referenzen gemäß Formblatt 444 –
Bei vorliegen einer Präqualifizierung, ist die Urkunde dem Angebot beizulegen!
Minimum level(s) of standards possibly required:Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung i.H.v. 5%
Sicherheitsleistung für die Gewährleistung von Mängelansprüchen i.H.v. 3%
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.