Mobile units on trailers (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43232286) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Номер конкурса: 43232286 Дата публикации: 28-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Mobiler TETRA Container - Mobile Basisstation auf Anhängerbasis für den Digitalfunk BOS
Referenznummer der Bekanntmachung: ZA4.2/1001293283/BBDie Vergabestelle - das LZPD NRW - beabsichtigt im Zuge dieses Vergabeverfahrens die Beschaffung einer mobilen Basisstation (Mobiler TETRA Container - MTC) in Containerbauweise auf einem Anhänger zur temporären Generierung einer Funkzelle für den Digitalfunk BOS. Das Einsatzmittel muss neben dem Mast und der gesamten Systemtechnik auch eine Netzersatzanlage (NEA) mitführen, sodass Aufbau und Betrieb autark möglich sind.
Die Beschaffung erfolgt aus Haushaltsmitteln eines befristeten Sondervermögens zur Krisenvorsorge bis Ende 2023.
Die Vergabestelle - das LZPD NRW - beabsichtigt im Zuge dieses Vergabeverfahrens die Beschaffung einer mobilen Basisstation (Mobiler TETRA Container - MTC) in Containerbauweise auf einem Anhänger zur temporären Generierung einer Funkzelle für den Digitalfunk BOS. Das Einsatzmittel muss neben dem Mast und der gesamten Systemtechnik auch eine Netzersatzanlage (NEA) mitführen, sodass Aufbau und Betrieb autark möglich sind.
Die Beschaffung erfolgt aus Haushaltsmitteln eines befristeten Sondervermögens zur Krisenvorsorge bis Ende 2023.
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 Mio. Euro für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 Mio. Euro für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung).
Darstellung von mindestens drei aussagekräftigen und mit dem Auftrag vergleichbaren Referenzprojekten, in denen jeweils mindestens eine mobile Basisstation auf Anhängerbasis ausgeliefert wurde. Das Unternehmen muss die Referenzprojekte als leistungsverantwortliches Unternehmen (vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers) gegenüber einem Auftraggeber mit Sitz in der Europäischen Union erbracht haben. Das Referenzprojekt muss innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgreich abgeschlossen worden sein. (Mindestanforderung)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Darstellung von mindestens drei aussagekräftigen und mit dem Auftrag vergleichbaren Referenzprojekten, in denen jeweils mindestens eine mobile Basisstation auf Anhängerbasis ausgeliefert wurde. Das Unternehmen muss die Referenzprojekte als leistungsverantwortliches Unternehmen (vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers) gegenüber einem Auftraggeber mit Sitz in der Europäischen Union erbracht haben. Das Referenzprojekt muss innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgreich abgeschlossen worden sein. (Mindestanforderung)
Mit dem Angebot ist jeweils eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 22 LkSG vorliegt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DZ40
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln