Fire engines (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43164839) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Vergabestelle Odenwaldkreis Номер конкурса: 43164839 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Stadt Bad König Brandschutz - Lieferung eines Staffellöschfahrzeuges StLF 20
Als Ersatz für ein Tanklöschfahrzeug TLF16/25 Baujahr 1989 beschafft die Stadt Bad König ein Staffellöschfahrzeug StLF 20 nach Technischer Richtlinie Hessen (TRH-StLF 20:2023).
64720 Bad König, Weyprechtstraße 13, Feuerwehrgerätehaus
Staffellöschfahrzeug StLF 20
Das Fahrzeug soll als zweites Löschfahrzeug nach einem vorhandenen HLF20 insbesondere bei Bränden und kleineren Techn. Hilfeleistungen zum Einsatz kommen.
Durch die mitgeführte Zusatzbeladung soll es vor allem bei der Vegetationsbrandbekämpfung aber auch der Wasser- und Eisrettung und bei Flächenlagen (Unwetter/Hochwasser) als Erstangriffsfahrzeug eingesetzt werden. Daher sind die Anforderungen der DIN/TS 14530-29 Ergänzung TLF-V (Löschfahrzeuge - Teil 29: Ergänzende Anforderungen an Tanklöschfahrzeuge zur
Vegetationsbrandbekämpfung TLF 2000-V, TLF 3000-V, TLF 4000-V) bzw. der hessischen Richtlinie TRH-StLF20:2023-V teilweise in das Leistungsverzeichnis integriert und sollen möglichst ebenfalls Anwendung finden.
Darüber hinaus dient das StLF 20 als Ersatzfahrzeug bei Ausfall des HLF 20 am Standort. Dadurch müssen gewisse Beladungsgegenstände kurzfristig austauschbar verlastet werden.
Eine genaue Beschreibung der Anforderungen ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
- Präqualifikation oder Eigenerklärung zur Eignung gemäß VHB-Formblatt 124-LD (in den Vergabeunterlagen enthalten)
- Nachweis der Eintragung in Handwerksrolle, oder dem Handelsregister und Nachweis Berufs- oder Haftpflichtversicherung, welche ca. 75% des Auftragswerts deckt.
- Referenzen: Drei aktuelle und aussagekräftige Referenzen vergleichbarer Komplexität und Aufbaukonzepte, mit Nennung der Kontaktdaten des Referenzgebers
Es werden keine Bieter oder Bieterbevollmächtigte zur Angebotsöffnung zugelassen.
Es werden keine Bieter oder Bieterbevollmächtigte zur Angebotsöffnung zugelassen.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt