Vehicle towing-away services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43164799) | ||
| ||
Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Land Berlin vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Номер конкурса: 43164799 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Transport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken des Landes Berlin
Referenznummer der Bekanntmachung: 23-HD-46-FBTransport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken des Landes Berlin
Transport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken "Nord-Ost" des Landes Berlin - hier Reinickendorf, Pankow, Lichtenberg, Marzahn/Hellersdorf, Treptow/ Köpenick, Mitte
Los-Nr.: 1Reinickendorf, Pankow, Lichtenberg, Marzahn/Hellersdorf, Treptow/ Köpenick, Mitte
Transport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken des Landes Berlin in einen Umfang von circa 1.220 Einzelaufträgen. Zu transportierende und zu verwahrende Fahrzeugklassen: Kräder / Moped / E-Scooter, Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, Fahrzeuge über 3,5 t zGG bis 7,49 t zGG, Anhänger einachsig, sonstige Anhänger, Fahrzeuge ab 7,5 t zGG. Das auftragnehmende Unternehmen beseitigt innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Tag der Auftragserteilung das benannte Fahrzeug vom öffentlichen Straßenland. Die durchschnittliche Verwahrdauer eines Fahrzeuges beträgt ca. 70 Tage. Das auftragnehmende Unternehmen übernimmt auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung des in den zur Demontage freigegebenen Fahrzeugen befindlichen Mülls und Sondermülls. Auf ein Fahrzeug für die Lose 1 und 2 entfallen durchschnittlich 0,2 m3 Müll. Der / die AN wird / werden im Zuge der Auftragserteilung auf die Möglichkeit des Notwendigwerdens eines Umgangs mit Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen hingewiesen. Der Betrieb muss sicherstellen, dass von Montag bis Freitag 09:00 bis 17:00 Uhr die Herausgabe der verwahrten / abgeschleppten Fahrzeuge sowie deren Besichtigung möglich ist. Während dieser Zeit ist der Betrieb ständig mit mindestens einem Mitarbeitenden zu besetzen. Der AN muss über einen / mehrere Abstellplätze verfügen, der / die maximal 1,5 km Fußweg entfernt von einer Haltestelle, innerhalb des Tarifbereiches A/B/C des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) gelegen ist / sind. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe darf die Taktfrequenz des VBB während der unter 4.1 Leistungsbeschreibung benannten Öffnungszeiten den Abstand von 60 Minuten nicht überschreiten. Je Los ist spätestens bis zum 01.12.2023 eine summarische Abstellfläche von mindestens 5.000 m2 vorzuweisen. Für das sichere und umweltgerechte Abstellen von abgeschleppten Fahrzeugen sind geeignete Ab-/Einstellmöglichkeiten vorzusehen. Das Gelände und die Verwahrmöglichkeiten müssen den gesetzlichen und insbesondere den Umweltvorschriften entsprechen. Für die Erbringung der vorliegenden Leistungen ist ein leistungsfähiger Fuhrpark vorzuhalten. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der Betriebsstätte des AN jederzeit verfügbar und einsatzbereit incl. dem dafür erforderlichen Personal sein.
Es gelten besondere Bestimmungen gemäß dem BerlAVG. Hier u.a. Vergabemindestentgelte.
Transport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken des Landes Berlin - hier: Kreuzberg- Friedrichshain, Tempelhof- Schöneberg, Neukölln, Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Spandau
Los-Nr.: 2Kreuzberg- Friedrichshain, Tempelhof- Schöneberg, Neukölln, Charlottenburg-Wilmersdorf,
Steglitz-Zehlendorf, Spandau
Transport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken des Landes Berlin in einen Umfang von circa 1.550 Einzelaufträgen. Zu transportierende und zu verwahrende Fahrzeugklassen: Kräder / Moped / E-Scooter, Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, Fahrzeuge über 3,5 t zGG bis 7,49 t zGG, Anhänger einachsig, sonstige Anhänger, Fahrzeuge ab 7,5 t zGG. Das auftragnehmende Unternehmen beseitigt innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Tag der Auftragserteilung das benannte Fahrzeug vom öffentlichen Straßenland. Die durchschnittliche Verwahrdauer eines Fahrzeuges beträgt ca. 70 Tage. Das auftragnehmende Unternehmen übernimmt auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung des in den zur Demontage freigegebenen Fahrzeugen befindlichen Mülls und Sondermülls. Auf ein Fahrzeug für die Lose 1 und 2 entfallen durchschnittlich 0,2 m3 Müll. Der / die AN wird / werden im Zuge der Auftragserteilung auf die Möglichkeit des Notwendigwerdens eines Umgangs mit Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen hingewiesen. Der Betrieb muss sicherstellen, dass von Montag bis Freitag 09:00 bis 17:00 Uhr die Herausgabe der verwahrten / abgeschleppten Fahrzeuge sowie deren Besichtigung möglich ist. Während dieser Zeit ist der Betrieb ständig mit mindestens einem Mitarbeitenden zu besetzen. Der AN muss über einen / mehrere Abstellplätze verfügen, der / die maximal 1,5 km Fußweg entfernt von einer Haltestelle, innerhalb des Tarifbereiches A/B/C des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) gelegen ist / sind. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe darf die Taktfrequenz des VBB während der unter 4.1 Leistungsbeschreibung benannten Öffnungszeiten den Abstand von 60 Minuten nicht überschreiten. Je Los ist spätestens bis zum 01.12.2023 eine summarische Abstellfläche von mindestens 5.000 m2 vorzuweisen. Für das sichere und umweltgerechte Abstellen von abgeschleppten Fahrzeugen sind geeignete Ab-/Einstellmöglichkeiten vorzusehen. Das Gelände und die Verwahrmöglichkeiten müssen den gesetzlichen und insbesondere den Umweltvorschriften entsprechen. Für die Erbringung der vorliegenden Leistungen ist ein leistungsfähiger Fuhrpark vorzuhalten. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der Betriebsstätte des AN jederzeit verfügbar und einsatzbereit incl. dem dafür erforderlichen Personal sein.
Es gelten besondere Bedingungen gem. BerlAVG. Hier u.a. Vergabemindestentgelte.
Die Abschlepp- / Bergungs- / Transportleistung ist nur durch Betriebe durchzuführen, die ein Gewerbe als Bergungs- und Abschleppdienst angemeldet haben. Die Verwahrung erfolgt durch zertifizierte Annahme- bzw. Rücknahmestellen oder zertifizierte Demontagebetriebe.
Erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, Hakenlast- und Transportversicherung , Haftpflichtversicherung gegen Güter- und Verspätungsschäden, Umweltschadenversicherung, Anlage §124 GWB
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Deckungssummen gemäß Leistungsbeschreibung. Die geforderten Versicherungen müssen spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen.
Eigenerklärung zu den Referenzen; Eigenerklärung Unteraufträge- Eignungsleihe (wenn zutreffend), Eigenerklärung Bieter- Bewerbergemeinschaft (wenn zutreffend), ULV / AVPQ oder Einzelnachweise, Nachweis eines geeigneten Grundstücks (je Los mind. 5.000m2) bzw. unterzeichnete Absichtserklärung - siehe Pkt. 4.2 und 4.2.1 Leistungsbeschreibung. Für die Erbringung der vorliegenden Leistungen ist ein leistungsfähiger Fuhrpark vorzuhalten - siehe Pkt. 5 Leistungsbeschreibung. Nachweis der Qualifikation des Personals durch Fachlehrgänge aus dem Bereich Bergen/Transportieren/Abschleppen/Schleppen, Nachweis einer Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten, Kranbedienungserlaubnis, Anlage §124 GWB
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Referenzen: Je Los: Nachweis von jährlich mind. 1.300 durchgeführten Abschleppvorgängen.
Im Falle der Angebotsabgabe für beide Lose, sind mindestens 2.600 Abschleppvorgänge pro Jahr nachzuweisen.
Der AG behält sich die Besichtigung der Flächen nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlag vor.
Die Abschlepp- / Bergungs- / Transportleistung ist wiederum nur durch Betriebe durchzuführen, die ein Gewerbe als Bergungs- und Abschleppdienst angemeldet haben
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Eigenerklärung zu Mindeststundenentgelt und Tariftreue inkl. Angabe des gezahlten Entgeltes innerhalb Punkt 1.9 Leistungsbeschreibung, Festlegung der Kostenbestandteile für Preisgleitklausel, Eigenerklärung zur Frauenförderung, BVB_Verhinderung von Benachteiligung, BVB_Kontrolle und Sanktionen, Eigenerklärung zur Eignung inkl. Einhaltung restriktiver Maßnahmen, BVB Umweltschutzanforderungen, Zustätzliche Vertragsbedingungen, Eigenerklärung Unternehmensangaben, Anlage Wettbewerbsregister und Finanz-Sanktions-Liste (auf besonderes Verlangen)
10315 Berlin, Alt-Friedrichsfelde 60
Nach Ablauf des vorliegenden Vertrages
Es gelten besondere Bestimmungen gemäß dem BerlAVG. Hier u.a. Vergabemindestentgelte.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin