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Police equipment (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43164600)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Номер конкурса: 43164600
Дата публикации: 26-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023062120230724 12:00OtherContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest pricePublic order and safety01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
      Schifferstraße 10
      Duisburg
      47059
      Germany
      Telefon: +49 203/4175-74207
      E-Mail: TDZA42Vergabe.LZPD@polizei.nrw.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY5Y1RUTRMU0/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY5Y1RUTRMU0

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Landesoberbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Öffentliche Sicherheit und Ordnung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Alkoholvortestgeräten und Zubehör für die Polizei NRW

        Referenznummer der Bekanntmachung: ZA4.2/1001277473/LS
      2. CPV-Code Hauptteil:
        35200000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden

        offenen Verfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung

        von Alkoholvortestgeräten und Zubehör abzuschließen. Detaillierte Angaben zu den Alkoholvortestgeräten

        und Zubehör ergeben sich aus der Technischen Leistungsbeschreibung.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Standorte der Kreispolizeibehörden in NRW

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von drei Jahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier Jahren.

        Seitens des Auftraggebers kann keine jährliche Mindestabnahmemenge garantiert werden. Aufgrund der Planungen schätzt das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen jedoch, dass im Zuge der gesamten Vertragslaufzeit insgesamt ca. 1.200 Stück Alkoholvortestgeräte, ca. 500.000 Stück Einwegmundstücke, 80 Trockengasregulatoren und 25 Kalibriergeräte aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.

        Die vom Auftraggeber nach aktueller Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C-23/20) anzugebende Höchstmengen dieser Rahmenvereinbarung beträgt 1.600 Alkoholvortestgeräte, 700.000 Mundstücke und 40 Kalibriergeräte über die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung von maximal 4 Jahren

        ab Zuschlagserteilung. Eine Abrufverpflichtung des Auftraggebers ist nicht gegeben.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 36
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von drei Jahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmalig um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier Jahren.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Die nachfolgend aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot (Angebotsvordruck (Formular 324 EU) kann vom Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden)vorzulegen.

        Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die

        Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf diese Nachforderung.

        Weitergehend behält der Auftraggeber sich das Recht vor, insofern einzelne geforderte Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.

        Eine Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zum Angebot (Formular 325 EU) kann zudem beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.

        Auflistung der Unterlagen:

        - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Das entsprechende

        Formular 521 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.)

        Bietergemeinschaften müssen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die oben geforderten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen. Zudem müssen Bietergemeinschaften die vollständig ausgefüllte und von allen

        Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Einreichung des

        Angebotes vorlegen. (Das entsprechende Formular 531 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.)

        Bei sonstigen Nachunternehmern, das heißt solchen Nachunternehmern, auf deren Kapazitäten sich ein Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung in seinem Angebot beruft, ist eine vom Bieter vollständig

        ausgefüllte und unterschriebene Erklärung Eignungsleihe/Unterauftrag vorzulegen! (Der entsprechende Vordruck Formular 532 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de

        - abgerufen werden.)

        Darüber hinaus hat der Bieter mit seinem Angebot das von ihm ausgefüllte Formular 533 EU "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" vorzulegen. Mit Angebotsabgabe sind Art und Umfang der vorgesehenen Unterauftragnehmerleistung/en in dem Formular anzugeben.

        Der/die Name/n und die Anschrift/en des/der Unterauftragnehmer/s sind dem Auftraggeber auf Verlangen spätestens vor Erteilung des Zuschlages mitzuteilen. (Das

        entsprechende Formular kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.)

        Hinweis: Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen des/der entsprechenden Unterauftragnehmer/s anzufordern.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Es werden keine Nachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gefordert.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Es werden keine Nachweise über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gefordert.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-24
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-09-08
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-24
      Ortszeit: 12:05
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

      Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu.

      Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet.

      Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden

      Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten.

      Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.

      Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5Y1RUTRMU0

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
        Zeughausstraße 2-10
        Köln
        50667
        Germany
        Kontaktstelle(n): 50667
        Telefon: +49 221147-3045
        Fax: +49 221147-2889
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber

        nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber

        nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
        Schifferstraße 10
        Duisburg
        47059
        Germany
        Kontaktstelle(n): 47059
        Telefon: +49 203/4175-74200
        E-Mail: TDZA42Vergabe.LZPD@polizei.nrw.de
        Internet-Adresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-21

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