Heating, ventilation and air-conditioning installation work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43164363) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Forchheim Номер конкурса: 43164363 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Erweiterung VS Reuth - Heizungsinstallation
Referenznummer der Bekanntmachung: 273.23-6.63.10Heizungsinstallationsarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Montage von
- Rohrleitungen DN 15 – DN 80
- Armaturen
- Wärmedämmung DN 15 – DN 50
- Fußbodenheizung ca. 900m²
- Wärme-, Trittschallelement, ca. 900m²
- Verteilerschrank FB
- Heizkörper ca. 12 St.
- Durchbruchsarbeiten
Sofern keine Präqualifizierung vorhanden ist, ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung) zwingend auszufüllen
und mit dem Angebot einzureichen, sowie die geforderten Referenzen gemäß Formblatt 444 –
Bei vorliegeneiner Präqualifizierung, ist die Urkunde dem Angebot beizulegen!
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung i.H.v. 5%
Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche i.H.v. 3%
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.