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Security services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43164361)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: LWL-Museum für Kunst und Kultur
Номер конкурса: 43164361
Дата публикации: 26-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023062120230721 11:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderSocial protection01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      LWL-Museum für Kunst und Kultur
      Domplatz 10
      Münster
      48143
      Germany
      Telefon: +49 251-591-3359
      E-Mail: jens.ochtrup@lwl.org
      Fax: +49 251-591-5422
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-188d31e8971-4146a411b84a289f
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.lwl.org/eVergabe
      an die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Sozialwesen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Sicherheitsdienstleistungen LWL-Museum für Kunst und Kultur

        Referenznummer der Bekanntmachung: RVM-023-32-23
      2. CPV-Code Hauptteil:
        79710000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Sicherheitsdienstleistungen für das LWL-Museum für Kunst und Kultur in Münster

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        LWL-Museum für Kunst und Kultur

        Domplatz 10

        48143 Münster

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Übernahme diverser Sicherheitsdienstleistungen wie

        Aufsichtsdienste, zusätzliche Aufsichtsdienste, Garderobendienst, Schließdienste, Ersatzgestellung für die Sicherheitszentrale und Stellung einer Objektleitung vor Ort (Einsatzleitung).

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Qualitätskonzept / Gewichtung: 40,00
        Preis - Gewichtung: 60,00
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-11-01
        Ende: 2027-10-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen

        (Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte

        Person/en, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der

        wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche, bei

        natürlichen Personen Geburtsdatum und Geburtsort, Name und

        Anschrift der zuständigen Niederlassung), Informationen zu

        einem ggf. vorhandenen betrieblichen Umweltmanagement, einzureichen.

        Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur

        Unterzeichnung beigefügt: Mit der Abgabe seines Angebotes

        erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich,

        dass:

        - er/sie das Gewerbe angemeldet hat und den gesetzlichen Verpflichtungen, z. B. zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die

        krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat; - er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

        vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;

        - er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Fragestellen;

        - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden

        Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;

        - er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen

        vorgelegt.

        - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.

        Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§

        123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf

        sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere

        Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer

        separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen

        Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.

        Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw.

        ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem

        Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.

        Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die

        Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG

        nicht vorliegen.

        Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k

        Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des

        Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom

        21. Julil 2022 abzugeben.

        Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren

        abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf

        seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am

        Wettbewerb führen kann.

        Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter

        getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende

        Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.

        Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende

        Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben

        des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare

        Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält

        sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten

        Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter

        gefordert werden.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Angaben in Form von Eigenerklärungen in der Anlage B1

        (Vordruck Bietereignung) über den Gesamtumsatz in Euro

        brutto im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen

        (Aufsichtsdienste) in den letzten drei

        Geschäftsjahren.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Es ist der Firmenstandort anzugeben von dem aus die

        Aufsichtsdienstleistungen koordiniert werden.

        Es ist die Anzahl der Mitarbeiter-/innen im Bereich der zu

        vergebenen Leistungen anzugeben.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

        sind Referenzen (nicht älter als drei Jahre) zu benennen, die

        hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen

        vergleichbar sind.

        Dabei müssen mindestens zwei Referenzen Aufsichtsdienste nachweisen.

        Um die Leistungsfähigkeit zu unterstreichen, sollten sofern

        möglich, Referenzobjekte benannt werden, die vom

        angegebenen Standort betreut werden.

        Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen ist im

        Zweifel zu erläutern. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe

        kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen. Bei Bedarf

        sind die Angaben als separate Anlage dem Angebot

        beizufügen.

        Es sind je Referenz folgende Informationen anzugeben:

        Einrichtung/Auftraggeber

        Ansprechperson/Telefon-Nr.

        Kurzbeschreibung des Auftrages

        - Art und Umfang der Leistungen

        - Dauer /Länge der Zusammenarbeit

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Der zukünftige Auftragnehmer muss über eine gültige

        Bewachungserlaubnis gemäß § 34a GewO. verfügen. Er

        verpflichtet sich dabei ein Nachweis (Kopie der

        Bewachungserlaubnis) auf Vergangen vorzulegen. Zudem

        muss das Unternehmen über ausrechend qualifiziertes

        Personal nach § 34 a Abs. 1 GewO und BewachV verfügen

        sowie einen ausreichenden Versicherungsschuzt (siehe § 10 des Vertrages) besitzten. Ein entsprechender Nachweis (Kopie der

        Versicherungspolice) kann auf Verlangen vorgelegt werden.

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Die Vergabeund

        Vertragsordnung für Leistungen - Teil B (Fassung 2003)

        findet anwendung. Es sind Vertragsbedingungen (siehe

        Vergabeunterlagen) sowie die Besonderen

        Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz

        NRW einzuhalten.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-21
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-09-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-21
      Ortszeit: 11:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      entfällt

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      entfällt

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Westfalen
        Albrecht-Thaer-Str. 9
        Münster
        48128
        Germany
        Kontaktstelle(n): 48128
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-21

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