Washing and dry-cleaning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43164247) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Rheinbahn AG Номер конкурса: 43164247 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Mietweise Zurverfügungstellung und Wäsche von Arbeits- und Arbeitsschutzbekleidung für die Jahre 2024-2026.
Die Rheinbahn AG beabsichtigt, ihre derzeit vorhandene Mietwäsche aus dem Bereich der Arbeits- und Arbeitsschutzkleidung neu auszuschreiben. Gesucht wird ein Auftragnehmer, der die erforderliche Arbeits- und Arbeitsschutzkleidung auf Mietbasis für die Dauer von 3 Jahren inklusive der erforderlichen Logistikleistungen mit Abholung, Reinigung und Wiedereinsortieren in die Wäschefächer der Mitarbeiter sowie regelmäßiger Qualitätskontrolle und ggf. Austausch schadhafter Bekleidungsstücke. Aktuell sind gut 18.000 betroffene Kleidungsstücke im Umlauf, die ersetzt werden sollen.
Zurverfügungstellung und Reinigung inclusive Hol- und Bringdienst von Arbeits- und Arbeitsschutzkleidung mit Einsortieren in die Wäschefächer der Mitarbeiter auf Mietbasis für die Jahre 2024-2026.
Zu den Einzelheiten der Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen.
1. Nachweis der Zertifizierung nach OekoTex 100 oder vergleichbar, nach DIN ISO 9001 o.vgl. und DIN ISO 14001 o.vgl. (Vordruck 4)
2. Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Vordruck 5)
3. Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 6)
4. Optional: Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck 7)
5. Optional: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vordruck 8)
6. Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Vordruck 9)
7. Eigenerklärung Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung oder alternativ: Verpflichtung, eine solche im Auftragsfall abzuschließen (Vordruck 1).
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Vordruck 2)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Zu 1: Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1.500 000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, bzw. von zusammen 2.000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr.
Zu 2: mindestens 3 mio. € netto je Geschäftsjahr in den letzten drei Geschäftsjahren.
1. Angabe von Referenzaufträgen (Eigenangaben), dass der Bieter in den letzten drei Jahren (Zeitraum 2020-2022) Dritte jeweils mit Mietwäsche versorgt hat (Vordruck 3)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Zu 1: mindestens 7 Referenzaufträge über je mindestens 500 mit Mietwäsche versorgte Mitarbeiter
Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter bestellen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
Zu den Einzelheiten der Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
siehe VI.4.1)