Industrial clothing (Германия - Тендер #43163828) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI Номер конкурса: 43163828 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Einsatzhose und -blouson, flhd, ohne Membran BPoL mit Ersatzteilen
Reference number: B 23.26 - 0479/22/VV : 1Einsatzhose und -blouson, flammhemmend, ohne Membran BPoL mit Ersatzteilen
Bundespolizei Versandlager Hundstadt - Zentraler Versand für Bekleidung, 61279 Grävenwiesbach
Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge):
-10.000Stk. Einsatzhose, flammhemmend, ohne Membran
- 8.500 Stk. Einsatzblouson, flammhemmend, ohne Membran
- 1 Satz Ersatzteile (Reparaturzubehör) bestehend aus
* 9.500 Stk. Reißverschlüssen
* 2.000 Stk. Druckknöpfen
* 1.000 Stk. Hosenträgern
* 2.500 Stk. Polizei Kennzeichnungen klein
* 2.500 Stk. Polizei Kennzeichnungen groß
Die Höchstmenge (=geschätzte Gesamtbedarfsmenge) beinhaltet folgende Mengen für weitere Bestellungen und/oder Abrufe aus Rahmenvereinbarungen für die Jahre 2023 - 2025 ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers:
- 50.000Stk. Einsatzhose, flammhemmend, ohne Membran
- 42.500 Stk. Einsatzblouson, flammhemmend, ohne Membran
- 5 Satz Ersatzteile (= Gesamtmenge 87.500) bestehend aus:
* 5 x 9.500 (=47.500) Stk. Reißverschlüssen (siehe seperate Detail Aufstellung)
* 5 x 2.000 (=10.000) Satz Druckknöpfen
* 5 x 1.000 (=5.000) Stk. Hosenträgern
* 5 x 2.500 (=12.500) Stk. Polizei Kennzeichnungen klein
* 5 x 2.500 (=12.500) Stk. Polizei Kennzeichnungen groß
entfällt
entfällt
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.