Printing and related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43163550) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Südwestrundfunk Номер конкурса: 43163550 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Druckdienstleistungen für Großformatplakate
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 096-300415Um den Druck der für Werbekampagnen benötigten Printmedien zeit- und bedarfsgerecht zu ermöglichen,
benötigt der Auftraggeber eine zuverlässige Druckerei zur Abdeckung der extern zu vergebenen
Druckdienstleistungen im Bereich der Großformatplakate.
Folgende Leistungen müssen mit abgedeckt werden:
• Verarbeitung
• Konfektionierung
• Verpackung und Versand
• Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten
• Rechnungsstellung
Die Leistungen müssen erbracht werden für die nachstehenden Produkte:
• Citylightposter
• Plakate im Format 18/1, 8/1, 6/1, 4/1
• CLB Megalights
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der oben genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Vergabekammer Baden-Württemberg