Sewage, refuse, cleaning and environmental services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43163278) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin, Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 43163278 Дата публикации: 26-06-2023 Сумма контракта: 16 055 737 (Российский рубль) Цена оригинальная: 272 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Einsammeln und Befördern der Inhalte aus dez. Abwasseranl. von Grundstücken u. Kleingartenanl. im Stadtgebiet und des Deponiesickerwassers v. d. Deponie Forst zur Fäkalannahmestation der Kläranlage
Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS L EU EB 48/23Einsammeln und Befördern der Inhalte aus dezentralen Abwasseranlagen von Grundstücken und aus Kleingartenanlagen im Stadtgebiet und des Deponiesickerwassers von der Deponie Forst zur Fäkalannahmestation der Kläranlage Forst (Lausitz)
Leistungsumfang: siehe eingestellte Vergabeunterlagen.
Stadtgebiet bzw. Kläranlage 03149 Forst (Lausitz)
Einsammeln und Befördern der Inhalte aus dezentralen Abwasseranlagen von Grundstücken und aus Kleingartenanlagen im Stadtgebiet und des Deponiesickerwassers von der Deponie Forst zur Fäkalannahmestation der Kläranlage Forst (Lausitz)
- Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug
Alternativ kann der Bieter den Nachweis der Eignung auch durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt 4.1 EU (Eigenerklärungen Ausschlussgründe) erbringen.
Hinweis: Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen.
Das Formblatt 4.1 EU (Eigenerklärungen Ausschlussgründe) wird mit den Vergabeunterlagen eingestellt.
- Bescheinigung über die abgeschlossene Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden (Betriebshaftpflicht und KFZ Haftpflicht)
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigem Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse (eine genügt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Alternativ kann der Bieter den Nachweis der Eignung auch durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt 4.1 EU (Eigenerklärungen Ausschlussgründe) erbringen.
Hinweis: Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen.
Das Formblatt 4.1 EU (Eigenerklärungen Ausschlussgründe) wird mit den Vergabeunterlagen eingestellt.
- Benennung und Beschreibung von mindestens 3 einschlägigen Referenzen mit Ansprechpartnern im Bereich der zu erbringenden Leistung
- Gültiger Nachweis Entsorgungsfachbetrieb
- Genehmigung nach Güterkraftverkehrsgesetz
- Es ist eine Übersicht der Fahrzeugkapazität beizufügen, aus der die Möglichkeit der Größenordnung der zu transportierenden Mengen ersichtlich ist. Kleinstmengen: 1 m³, Höchstmengen: unbegrenzt
Alternativ kann der Bieter den Nachweis der Eignung auch durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt 4.1 EU (Eigenerklärungen Ausschlussgründe) erbringen.
Hinweis: Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen.
Das Formblatt 4.1 EU (Eigenerklärungen Ausschlussgründe) wird mit den Vergabeunterlagen eingestellt.
Bieter müssen vor Auftragsvergabe und während der Werkleistung die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen.
Für den Bewerber dürfen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes führen können.
Der Bieter kann ebenso zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste einer Präqualifikationsdatenbank (PQ, PQ-VOL, ULV) einreichen. Die o.g. Unterlagen und Nachweise müssen aktuell eingestellt sein!
Elektronische Angebotseröffnung über den Vergabemarktplatz.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie