Building construction work (Германия - Тендер #43163214) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Hansestadt Buxtehude(LK Stade) Номер конкурса: 43163214 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau einer 3+2 Feld- Sporthalle in Buxtehude
Fassadenarbeiten:
Die Hansestadt Buxtehude beabsichtigt am Schulstandort der Integrierten Gesamtschule (IGS) eine Sporthalle als Ersatzneubau zu errichten. Die neue Sporthalle wird als 3-Feldhalle in Kombination mit einer 2-Feldhalle geplant. Das Bauvorhaben soll mit einem Nachhaltigkeitszertifikat der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in der Kategorie „Gold“ ausgezeichnet werden.
Nach Abschluss der bauvorbereitenden Arbeiten auf dem Gelände wird die Sporthalle mit einem Tragwerk aus Stahlbetonstützen und Stahlfachwerkbindern errichtet. Der Hallenraum der Dreifachsporthalle wird mit einer großzügigen Tribünenanlage ausgestattet und das Dach der Dreifeldhalle erhält eine Dachbegrünung.
Das Leistungsverzeichnis beschreibt die Leistungen der Fassadenarbeiten für die Drei- und Zweifeldhalle.
Konrad-Adenauer-Allee 2, 21614 Buxtehude
1.878 m2 Fassadendämmung Glaswolle
1.878 m2 Fassaden-Unterkonstruktion
1.878 m2 Trapezprofilfassade in Freiform
418 m Sockelprofil Fassade
418 m Übergangsprofil Attika
36 Stück vertikale Aluminium-Großlamellen (Länge 6,60 m).
Ausführungsfristen:
Beginn Werkplanung: September 2023
Beginn Fassadenarbeiten: 06.05.2024
Fertigstellung: 21.06.2024
Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung des Bieters" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit dieser wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden.
Ferner wird erklärt, das Unternehmen:
— ist den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen.
— hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen (§ 44 Abs. 1 VgV).
— hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen mindestens in dem geforderten Umfang.
— Handelsregisterauszug (nach separater Aufforderung).
Auf Anforderung sind die Erklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen.
Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d. h. durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen.
- Nachweis über den Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie über die durchschnittlich jährliche Beschäftigungszahl.
- Nachweis, dass das Unternehmen in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen (Art, Umfang sowie Vertragsdauer) ausgeführt hat
Der Nachweis von 3 Referenzobjekten, die mit der beschriebenen Leistung vergleichbar sind, müssen mit dem Angebot eingereicht werden. Die Nachweise sollen mindestens enthalten:
-Name und Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung
-Ausführungsort und Nutzungsart des Objektes
-Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert
-Leistungszeitraum
-Angabe von Kontaktdaten für Rückfragen beim Referenzgeber
Angaben über die Qualifikation des Personals:
-Nachweis über die Berufsqualifikation des Projektleiters
-Nachweis über die Mitarbeiterstruktur, Auslastung und Vertretungsregeln
-Angaben über spezielle Qualifikationen und Ausbildungen
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) verpflichtet. Insbesondere ist die Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Ein entsprechendes Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d.h. durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen.
Nur elektronische Angebotsabgabe möglich.
Ausführungsfristen:
Beginn Werkplanung: September 2023
Beginn Fassadenarbeiten: 06.05.2024
Fertigstellung: 21.06.2024
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung