Composting services (Германия - Тендер #43163198) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Elchingen Номер конкурса: 43163198 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Verwertung von Grüngut
Reference number: n.def.Verwertung von Grüngut
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde überträgt dem Unternehmer die Verwertung der verschiedenen Fraktionen von Grüngut, der Aussortierung von Störstoffen, der Verwertung/Beseitigung der Störstoffe und der Kompostierung des Grüngut inkl. der Verwertung/Vermarktung des Kompostes.
Der Vertrag wird mit Wirkung vom 01.01.2024 für die Dauer von 3 Jahren bis zum 31.12.2026 geschlossen mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens acht Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird.
aktueller Handelsregisterauszug / Gleichwertiges je nach Herkunftsland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.