Printing paper (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43162936) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH Номер конкурса: 43162936 Дата публикации: 26-06-2023 Сумма контракта: 88 542 666 (Российский рубль) Цена оригинальная: 1 500 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Feuerwehrbedarf (max. 24 Monate)
Lieferleistung - Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Feuerwehrbedarf (max. 24 Monate)
Der Auftraggeber unterhält die Beschaffungsplattform „Kommunales Kaufhaus“. Derzeit sind ca. 95 Kommunalverwaltungen angeschlossen. Er akquiriert derzeit künftige Vertragspartner aus dem Bereich der Mitgliedskommunen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz und des Gemeindetages Baden-Württemberg. Nach Vertragsunterzeichnung sind diese berechtigt, zu den Preisen und Konditionen dieses Vertrages Bestellungen vorzunehmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Stellen zu den gleichen Konditionen und dem gleichen Service - wie durch diesen Vertrag vereinbart - zu beliefern.
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Feuerwehrbedarf
Alle im Leistungsverzeichnis genannten Artikel können durch gleichwertige (qualitativ und quantitativ) Produkte ersetzt werden. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen.
Abgabe von Erklärungen und Nachweisen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation für Liefer- und Dienstleistungen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Liefer- und Dienstleistungen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Spracheabgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Es ist eine Referenzliste über 2 vergleichbare Lieferverträge in der BRD im Zeitraum der letzten 36 Monate unter Angabe eines Ansprechpartners vorzuweisen.
Die Referenzliste ist mit dem Angebot einzureichen und zu erbringen!
- siehe "Ergänzende Vertragsbedingungen" - Kommunales Kaufhaus
- Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
- Auf das 5. Sanktionspaket (Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576) wird hier verwiesen. Der Bieter hat eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH
Deutschhausplatz 1
55116 Mainz
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bieter sowie Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Mitte 2025
Alle im Leistungsverzeichnis genannten Artikel können durch gleichwertige (qualitativ und quantitativ) Produkte ersetzt werden. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz