Repair and maintenance services of electrical and mechanical building installations (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43162503) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Номер конкурса: 43162503 Дата публикации: 26-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Wartung und Prüfung von kraft- und handbetätigten Anlagen in 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53, BASt und APW Bensberg, VOEK 167-23
Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 167-23Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen für die Wartung, der sicherheitstechnischen und DGUV-Prüfung von kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.
Der Ausführungsort ist die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und Autobahnpolizeiwache Bensberg (APW Bensberg) in 51427 Bergisch Gladbach, Brüderstraße 53.
Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:
-Wartung, Inspektion und Dokumentation
-Sicherheitstechnische Prüfung
-Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4
(Für den AN entfällt die Wartung und Prüfung der FSA . Die Melder für diese wurden demontiert und die FSA außer Betrieb genommen.)
---
Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen:
-Erstellung von Betriebs-/ Prüfbücher
-Monteureinsätze für Instandhaltungsmaßnahmen
---
Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang:
Handbetätigte Anlagen:
-315 Schiebe- und Drehflügeltoren ohne FSA
-161 Drehflügeltüren mit FSA
Insgesamt 476 handbetätigte Anlagen.
-
Kraftbetätigte Anlagen:
-2 Schranken
Insgesamt 2 kraftbetätigte Anlagen.
---
Dem AN werden die in dem Leistungsverzeichnis und der/den Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt termin- und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
---
Die Wartung ist innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchzuführen (Montag - Donnerstag: 8 - 16 Uhr; Freitag: 8 - 13 Uhr)
---
Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung und Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte / Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung und Prüfung nicht erhöhen.
---
Die Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.
---
Der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen durch.
---
Instandsetzungsmaßnahmen umfassen alle Kosten, so z. B. für die Lieferung entsprechender Klein- / Ersatzteile, deren Austausch und Entsorgung, pro Anlage und Wartung:
-Alle Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind mit den angebotenen Einheitspreisen für Wartung abgegolten.
-Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 30 - 100 € hat der AN ebenfalls mit der Prüfung und Wartung, ohne Rücksprache mit der AG durchzuführen, diese zusätzliche Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis vergütet.
-Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 100 - 300 € hat der AN, erst nach Zustimmung der AG, mit der Prüfung und Wartung durchzuführen, diese zusätzliche Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis vergütet.
---
Für alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert über 300 € hat der AN der AG innerhalb von 2 Wochen ein Angebot vorzulegen und in angemessener Frist (max. 6 Wochen nach Anforderung der AG) auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag auf Basis der o. g. Ausschreibung zu schließen. Dafür hat der AN der AG vorab ein Angebot in Textform zu unterbreiten. Dafür gelten z. B. die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschalen. Für auszutauschende Ersatzteile hat der AN in seinen Angeboten (auf Anforderung der AG) u. a. auch die Teilebezeichnung, den Hersteller und die Artikelnummer des Herstellers anzugeben. Für die Ausführung von Bauleistungen (Instandsetzungsmaßnahmen) gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie die entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Auf Übertragung dieser Leistungen hat der AN kein Rechtsanspruch.
---
Für alle darüber hinaus gehenden Instandsetzungsarbeiten für die die Priorität (gemäß Prioritäten der Bestandsliste) 1 und 2 festgelegt wurde, hat der AN innerhalb von 12 Werktagen der AG ein Angebot (in Textform) vorzulegen.
---
Der AN ist auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen (Montag - Donnerstag: 8 - 16 Uhr; Freitag: 8 - 13 Uhr). Reaktionszeit; innerhalb von max. 24 Stunden (Die Reaktionszeit bezeichnet die Zeitspanne, in der nach Meldung eines Notfalles, einer Störung, einer Nutzeranforderung oder dergleichen beim Personal des AN, mit der Störungs- bzw. Schadensbehebung am Ort des Notfalls, der Störungsbeseitigung am Ort der Störung bzw. mit der Umsetzung der Nutzeranforderung begonnen wird.)
---
Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der technischen Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Alle relevanten Gesetze, Vorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der AN hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung nach vorheriger Zustimmung der AG an Nachunternehmer übertragen.
---
Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten.
---
Der AN hat die ausgeführten Leistungen in dem Leistungsverzeichnis und der/den Arbeitskarte/n und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren.
---
Die Anlagen in dieser Ausschreibung wurden bisher nicht oder seit längerem nicht gewartet und / oder geprüft. Daher muss mit einem höherem Aufwand, für die vom AN zu erbringenden Leistungen, gerechnet werden.
---
Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan. Die Wartungstermine sind unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers, mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) abzustimmen.
---
Der AN hat den geplanten Termin für die Durchführung der Leistung mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) mindestens 12 Werktage vorher nochmalig abzustimmen, und sich den Termin für die tatsächliche Ausführung in Textform bestätigen zu lassen. Der Objekt-Verantwortliche oder ein Vertreter des Nutzers sind nicht verpflichtet, dem AN, ohne bestätigten Termin, Zugang zum Objekt oder der WE zu gewähren. Die dem AN hierdurch evtl. entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN.
---
Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch 2- Mal um jeweils 2 weitere Jahre sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524121&criteriaId=30838
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524121&criteriaId=30837
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524121&criteriaId=30836
Zutrittsvoraussetzungen
Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden Voraussetzungen kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht. Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B. Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung, mit den im Wartungsvertrag genannten Personen oder Dienststellen. Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten. Zutrittsvoraussetzung für alle Gebäudeteile der Liegenschaft:
-Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG und mitführen für die Dauer des Aufenthaltes
Zutrittsvoraussetzungen Gebäudeteil der Autobahnpolizeiwache (APW):
-Nach vorheriger Anmeldung mit dem Formular Personenüberprüfung (Anlage C-09.2 (Stand 01-2019))
-Vorherigen Genehmigung (via E-Mail) durch die Polizei Köln
Ggf. werden die Fachkräfte des ANs durch Mitarbeiter der Polizei Köln begleitet. Die Entscheidung obliegt dem Nutzer.
---
Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens 10 Werktage vor Auftragsausführung anzumelden. Die Anmeldung erfolgt mit dem mit dem Formular "Formular Personenüberprüfung (Anlage C-09.2 (Stand 01-2019)). Änderungen zu den vorgenannten Angaben sind unverzüglich vor Leistungserbringung selbstständig durch den AN mitzuteilen. Anschließend werden die gemeldeten Personen durch die Polizei Köln überprüft. Sofern keine Gründe dagegensprechen, erfolgt eine Zugangsgenehmigung für 2 Jahre. Innerhalb dieses Zeitraumes können Tätigkeiten ohne erneute Formulareinreichung durchgeführt werden. Die Polizei Köln kann einer Person den Einsatz in der o. g. Dienstliegenschaft der Polizei, jederzeit, auch nachtäglich ohne Angabe von Gründen verweigern. Erst wenn die Genehmigung der Polizei Köln, dem AN vorliegt, kann der AN seine Tätigkeiten aufnehmen. Änderungen zu den im Formular vorgenommenen Eintragungen sind jeweils rechtzeitig, mind. 10 Werktage, vor einer jeden Leistungserbringung selbstständig durch den AN mitzuteilen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von beauftragten Firmen werden von der bzw. dem Wachdienstführer (WDF) erfasst und erhalten für die Zeit ihres Aufenthaltes im jeweiligen Dienstgebäude oder Gelände einen Hausausweis des Polizeipräsidiums Köln, der für die Zeit der Tätigkeit sichtbar an der Kleidung zu tragen ist. Der Hausausweis muss jeweils beim Verlassen des Dienstgebäudes dem WDF zurückgegeben werden, auch wenn dieser für mehrtägige Tätigkeiten mit einer längeren Gültigkeit versehen ist. Die Aus- bzw. Rückgabe der Hausausweise wird dokumentiert. Personenbezogene Daten werden gelöscht bzw. vernichtet, sobald ihre Kenntnis zur Aufgabenerfüllung nicht mehr notwendig ist. Die Vorlage der Unterlagen zur Durchführung der Personenüberprüfung hat der AN auszufüllen und per E- Mail zu erfolgen und ist zuschicken an das Funktionspostfach der Polizei Köln. Die konkreten Kontaktdaten werden nach Zuschlagserteilung mitgeteilt.
---
Haus- bzw. Sicherheitsregeln:
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der jeweiligen Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
s. Ziff.I.1) der Bekanntmachung
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben