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Medical software package (Германия - Тендер #43162375)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Diakonie Kork
Номер конкурса: 43162375
Дата публикации: 26-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20230621Body governed by public lawVoluntary ex ante transparency noticeSuppliesNegotiated without a prior call for competitionEuropean Union, with participation by GPA countriesNot applicableLowest priceHealth01B1501
26/06/2023    S120

Germany-Kehl-Kork: Medical software package

2023/S 120-380087

Voluntary ex ante transparency notice

Supplies

Legal Basis:
Directive 2014/24/EU

Section I: Contracting authority/entity

I.1)Name and addresses
Official name: Diakonie Kork
National registration number: 260832233
Postal address: Landstraße 1
Town: Kehl-Kork
NUTS code: DE134 Ortenaukreis
Postal code: 77694
Country: Germany
Contact person: Klinikverwaltung
E-mail: jknosp@diakonie-kork.de
Telephone: +49 7851842222
Fax: +49 7851842203
Internet address(es):
Main address: https://diakonie-kork.de/
I.4)Type of the contracting authority
Body governed by public law
I.5)Main activity
Health

Section II: Object

II.1)Scope of the procurement
II.1.1)Title:

Softwaremodul für ein digitales Medikationsmanagement (FTB 5)

II.1.2)Main CPV code
48180000 Medical software package
II.1.3)Type of contract
Supplies
II.1.4)Short description:

Das Epilepsiezentrum Kork, eine Einrichtung der Diakonie Kork, beabsichtigt die Beschaffung eines Softwareprodukts zur strukturierten digitalisierten Dokumentation des digitalen Medikationsmanagement im Sinne des Fördertatbestands 5 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHGZ). Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines Softwaremoduls, das mindestens die Muss-Kriterien des Fördertatbestands des KHZG erfüllt. Dieses Modul muss in das bereits bestehende iMedOne System bzw. die Software Flycicle Vision von AiDKlinik integriert werden. Von der Ausschreibung sind auch Dienstleistungen für Einführung und Schulung umfasst.

II.1.6)Information about lots
This contract is divided into lots: no
II.1.7)Total value of the procurement (excluding VAT)
Value excluding VAT: 1.00 EUR
II.2)Description
II.2.3)Place of performance
NUTS code: DE134 Ortenaukreis
Main site or place of performance:

Kehl

II.2.4)Description of the procurement:

Das Epilepsiezentrum Kork ist eines von sieben Epilepsiezentren in Deutschland mit überregionalem Versorgungsauftrag. Es dient der ambulanten und stationären Diagnostik und Therapie, der Rehabilitation sowie der Forschung und Lehre.

Der Auftraggeber will auf der Basis eines bewilligten Förderantragprojektes aus dem Fördertatbestand 5 des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) ein digitales Medikationsmanagement implementieren lassen, dass eine Closed Loop Medication sicherstellt. Mithilfe der Software sollen Verordnungen elektronisch erfasst, der Bundesmedikationsplan eingescannt und systematische Überprüfungen von Wechselwirkungen, Kontraindikationen, Fehlmedikationen, Arzneimittelallergien und entsprechende Warnungen ausgegeben werden. Zudem soll die Software bei der Kalkulation der korrekten Mischverhältnisse von Infusionslösungen unterstützen.

Es wird ein Softwaremodul mit folgender Funktionalität gefordert:

(1) Erstellung eines patientenspezifischen Bar-/ QR-Codes bei Aufnahme.

(2) Der Medikationsprozess mit Verordnung, Stellen, Medikamentengabe kann durch Scannen des Codes in der Patientenkurve dokumentiert werden.

(3) Zugriff für klinische Pharmazeuten in der Apotheke des Ortenau Klinikums zur Validierung der Verordnung auf die relevanten Patientendaten unter Berücksichtigung der Zugriffsrechte.

(4) Verordnete und verabreichte Medikamente werden in Bezug zu Laborwerten und weiteren Vitaldaten sowie demographischen Daten des Patienten gesetzt und mit entsprechenden Warnungen und gegebenenfalls Vorschlägen hinsichtlich einer Alternativmedikation gegeben.

II.2.5)Award criteria
Price
II.2.11)Information about options
Options: no
II.2.13)Information about European Union funds
The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
II.2.14)Additional information

Section IV: Procedure

IV.1)Description
IV.1.1)Type of procedure
Negotiated procedure without prior publication
  • The works, supplies or services can be provided only by a particular economic operator for the following reason:
    • absence of competition for technical reasons
Explanation:

Eine Vergabe des Auftrags an die Deutsche Telekom Clinical Solutions GmbH ist gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit b, Abs. 6 VgV gerechtfertigt. Aus technischen Gründen kommt in der konkreten Situation nur ihre Beauftragung zur Deckung des Beschaffungsbedarfs in Betracht. Das vorgesehene Unternehmen bietet ein weiteres Modul der Dosing GmbH an, das auf die bestehenden Module Flycicle Vision und AiDKlinik der Dosing GmbH aufsetzt und es in das bestehende KIS integriert. Es sind bereits Module der Dosing GmbH bei der Auftraggeberin im Einsatz, durch die ein Großteil der Muss-Kriterien des FTB5 erfüllt werden. Diese werden durch weitere Module erweitert, um die fehlenden drei Mindestanforderungen des KHZG zu erfüllen.

Eine vernünftige Alternativlösung in dieser Situation besteht nicht. Für andere Wirtschaftsteilnehmer ist es technisch unmöglich ein Modul anzubieten, das die vorhandenen Schnittstellen für den Datenaustausch nutzt. Eine Kompatibilität von Modulen anderer Anbieter, kann auch nicht durch Upgrademaßnahmen des bestehenden Systems hergestellt werden. Es ist unerlässlich, dass die vorhandenen Schnittstellen weiterhin genutzt werden, dafür muss das neue Modul passgenau auf das bestehende System abgestimmt sein. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass im Rahmen der Systemerweiterung und des weiteren Betriebs das Risiko von Fehlern reduziert wird, die bei einer solchen Erweiterung nicht auszuschließen sind. Die Lösung durch denselben Anbieter – mit einer tiefen Integration in das bestehende System – sichert auch die Systemstabilität, die im Krankenhausbereich und insbesondere in der Medikamentenversorgung essentiell ist.

Weiterhin wird auch dem Datenschutz besonders Rechnung getragen, da bei einer Beteiligung von mehreren Anbietern, potentiell weitere Personen von Patientendaten Kenntnis erhalten könnten. Auch im Störungsfall führt die Beteiligung von mehreren Anbietern zu einer komplexeren Vorgehensweise und gegebenenfalls verzögerten Störungsbehebung. Eine dadurch verursachte zeitlich verlängerte Abstimmung kann im sensiblen Krankenhausbereich zu schwerwiegenden Folgen für Leib und Leben der Patienten führen. Dementsprechend ist es aus technischen Gründen in dieser konkreten Situation unumgänglich das Modul bei der Deutsche Telekom Clinical Solutions GmbH zu beschaffen.

IV.1.3)Information about framework agreement
IV.1.8)Information about the Government Procurement Agreement (GPA)
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
IV.2)Administrative information

Section V: Award of contract/concession

V.2)Award of contract/concession
V.2.1)Date of contract award decision:
26/05/2023
V.2.2)Information about tenders
The contract has been awarded to a group of economic operators: no
V.2.3)Name and address of the contractor/concessionaire
Official name: Deutsche Telekom Clinical Solutions GmbH
National registration number: DE119356176
Postal address: Friedrich-Ebert-Allee 140
Town: Bonn
NUTS code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postal code: 53113
Country: Germany
E-mail: info@telekom-healthcare.com
Telephone: +49 02281810
Fax: +49 6221739271
Internet address: www.telekom-healthcare.com
The contractor/concessionaire will be an SME: no
V.2.4)Information on value of the contract/lot/concession (excluding VAT)
Total value of the contract/lot/concession: 1.00 EUR
V.2.5)Information about subcontracting

Section VI: Complementary information

VI.3)Additional information:

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem unter Ziffer V.2.1 eingetragen Datum nicht um den Tag des Abschlusses des Vertrages handelt, sondern um den Tag der Entscheidung, ein bestimmtes Unternehmen im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb i.S.v. § 14 Abs. 4 VgV zu vergeben (Direktvergabe). Der Rahmenvertrag wird gemäß § 135 GWB erst nach Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die genaue Wertangabe gem. II.1.7) und gem. V.2.4) insbesondere aus Gründen der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie mit Blick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich ist.

VI.4)Procedures for review
VI.4.1)Review body
Official name: Vergabekammern Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postal address: Durlacher Allee 100
Town: Karlsruhe
Postal code: 76137
Country: Germany
E-mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telephone: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet address: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
VI.4.3)Review procedure
Precise information on deadline(s) for review procedures:

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,

— § 135 GWB Unwirksamkeit,

— § 160 GWB Einleitung, Antrag.

Besonders hervorzuheben ist dabei:

„§ 135 GWB Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1) Gegen § 134 verstoßen hat oder

2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;

2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

VI.4.4)Service from which information about the review procedure may be obtained
Official name: s.o.
Postal address: Durlacher Allee 100
Town: Karlsruhe
Postal code: 76137
Country: Germany
E-mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telephone: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet address: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
VI.5)Date of dispatch of this notice:
21/06/2023

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