Secondary school construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43033845) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal Номер конкурса: 43033845 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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K-Gymnasium Bayreuther Straße 35, K- und C-Trakt, WDVS und Innendämmung
Referenznummer der Bekanntmachung: B-0317-23K-WDVS und Innendämmarbeiten
Wuppertal
Grobmengen:
WDVS C-Trakt:
Fassadendämmplatten MW 120 mm WLG 035, 40,00 m2;
Fassadendämmplatten MW 160 mm WLG 035, 70,00 m2
Innendämmarbeiten:
Wärmedämmputz innen, Treppenraum, 118,00 m2;
Decken-Dämmplatte, 475,00 m2
Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), sofern diese alle in dieser Bekanntmachung benannten Erklärungen beinhaltet. Die Vorlage der EEE entbindet nicht von der Verpflichtung, die in Abschnitt III benannten Nachweise zum dort benannten Zeitpunkt vorzulegen.
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Nachweise zu erbringen:
• Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, sofern kein Eintrag in das Handelsregister vorliegt
Dieser Nachweis darf zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist ggf. für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein entsprechender Nachweis beizufügen.
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt) zu erbringen:
• Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
• Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungspolice oder Deckungsbestätigung der Versicherung) einer EU – Versicherungsgesellschaft mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Besteht keine derartige Versicherung: rechtsverbindliche Zusage einer EU–Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:• Mindestanforderungen an den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Mindestjahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft betreffend Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in Höhe von 750.000,00 € netto.
Kleine und mittlere Organisationen werden in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV auch gewertet, sofern sie zeitlich noch keine Jahresumsätze über alle drei Jahre nachweisen können.
• Mindestanforderungen an die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
• Deckungssummen mindestens in folgender Höhe:
• Personenschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 1,5 Mio. €
• Sachschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 0,5 Mio.
• Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen und die Leistungsbereiche der Nachunternehmer einschließen.
• Sofern eine Jahreshöchstleistung vereinbart ist, müssen die o.g. Summen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes für Personen-, und Sachschäden für das aktuelle Versicherungsjahr in voller Höhe zur Verfügung stehen.
• Die Versicherungspolice/ Deckungsbestätigung ist nicht älter als 12 Monate zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote.
• Bei Bietergemeinschaften muss jeder Bieter die geforderte Deckungsbestätigung einzeln und in voller Höhe erbringen.
Eigenerklärungen in der Bietererklärung (mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen)
• bei Nachunternehmereinsatz: Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter ggf. als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise zu erbringen (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt):
• Referenzen in Form von Eigenerklärungen über die Ausführung von Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
• Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich bei dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Bei den vorgenannten vorzulegenden Referenzen in Form von Eigenerklärungen über die Ausführung von Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen mindestens 3 Referenzen die folgende Mindestanforderungen erfüllt/erfüllen:
• Auflistung der Referenzgeber mit Telefondurchwahl und Namen der Ansprechpartner
• Leistungen für einem öffentlichen Auftraggeber
Die Referenznachweise können durch Vorlage des Eintrages in das PQ-Verzeichnis erfolgen. Sollten jedoch im PQ-Verzeichnis keine oder weniger als die geforderten Referenznachweise vorhanden sein und die insbesondere nicht die genannten Mindestkriterien erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot separate geeignete Referenznachweise beifügen.
• Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft oder die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Angeboten, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
• Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
• Eine Änderung der Person des Bieters oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft ist unzulässig. Auf der Ebene der Nachunternehmer sind Veränderungen nur nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer hat dabei jedenfalls die mindestens gleichwertige Fachkunde und Zuverlässigkeit des Nachunternehmers nachzuweisen.
Zentrale Vergabestelle, Am Clef 58-60, 42275 Wuppertal
Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), sofern diese alle in dieser Bekanntmachung benannten Erklärungen beinhaltet. Die Vorlage der EEE entbindet nicht von der Verpflichtung, die in Abschnitt III benannten Nachweise zum dort benannten Zeitpunkt vorzulegen.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Stadt Wuppertal, Zentrale vergabestelle, 306.1