Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
München Hbf, Umbau Holzkirchener Flügelbahnhof, Bahnsteigumbau mit Gleiserneuerung und Oberleitungsanpassung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Umbau Holzkirchner Flügelbahnhof
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
45262300 Betonarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
Los 2- Umbau Holzkirchner Flügelbahnhof
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 03/04/2017
Ende: 25/07/2018
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
10/01/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach
§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/06/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45223210 Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Umbau Holzkirchner Flügelbahnhof
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 03/04/2017
Ende: 25/07/2018
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
46 - MKA146_Abdeckstein Bstg Gleis 11
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie
2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
46 - Anhand der Baumaßnahmen war der Leistungsaufgrund der Mängel am Gleis 11 erforderlich.
VII.2.3)Preiserhöhung