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Electrical engineering installation works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43033671)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Universitätsklinikum Münster
Номер конкурса: 43033671
Дата публикации: 22-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023062020230721 11:30Body governed by public lawContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Universitätsklinikum Münster
      Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
      Münster
      48149
      Germany
      E-Mail: vergabe.ukm.im@ukmuenster.de
      Fax: +49 2518346660
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6XY1H5AB953/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt UKM Infrastruktur Management GmbH
      Himmelreichallee 40
      Münster
      48149
      Germany
      Kontaktstelle(n): 48149
      E-Mail: vergabe.ukm.im@ukmuenster.de
      Fax: +49 2518346660
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://ukm-im.de
      elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6XY1H5AB953

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Medizinisches Forschungs- und Gesundheitswesen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Universitätsklinikum Münster - Gebäude 2910 Neubau Versorgungszentrum II (VZ II) und Gebäude 3810 Versorgungszentrum (VZ) - Zusätzliche NEA zur Sicherstellung der Notstromversorgung | Netzersatzanlagen

        Referenznummer der Bekanntmachung: 676-G12 // 1037-G01
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45315100
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Netzersatzanlagen

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        31120000, 44611410, 45317000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        48149 Münster

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Auf dem Forschungscampus Ost des Universitätsklinikums Münster entsteht der Neubau Servicezentrum / Versorgungszentrum II (VZII). Die Baumaßnahme umfasst die Umsetzung der für den Gebäudeteil "Versorgungszentrum II" im 1.+ 2.Untergeschoss geplanten Netzersatzanlagen mit 10kV-Generatoren zur künftigen Sicherheitsstromversorgung / Ersatznetzversorgung diverser Liegenschaften auf dem Campusgelände einschließlich der zugehörigen Abgas-, Tank-, Rückkühlanlagen sowie der Kühlluftversorgung.

        Die räumliche Anordnung der Rückkühler erfolgt auf der Dachfläche über dem 10.OG des Gebäudeteils "Servicezentrum".

        Lieferung und Montage von:

        2 Stück Stationäre Netzersatzanlagen, je 3.100 kVA, mit Dieselmotor und 10kV-Generatoren mit einer Leistung von jeweils 4.060 kVA

        2 Stück Vollautomatische Notstromsteuerungen

        3 Stück Abgasanlagen DN 600 aus V4A mit einer Länge von jeweils ca. 95 m

        1 Stück Abgasanlage DN500 aus V4A mit einer Länge von ca. 75 m

        2 Stück Tankanlagen mit je ca. 36.000 Litern Inhalt

        2 Stück Kraftstoffanlage mit Tagestank mit ca. 2.500 Litern Inhalt

        2 Stück abgesetzte V-Rückkühler

        ca. 1.000 lfdm. Stahlrohrleitungen DN125 mit Armaturen und Isolierung

        Im bestehenden Versorgungszentrum (VZ) soll eine zusätzliche NEA zur Sicherstellung der Notstromversorgung aufgestellt werden.

        1 Stück Netzersatzanlage, 3.100 kVA, in Containerbauform mit Dieselmotor, 10kV-Generator mit einer Leistung von 4.060 kVA, Tagestank und kompletter Abgasanlage. Schallgedämmte Ausführung mit maximalen Abmaßen von (L x B x H) 13,0 x 3,0 x 3,4 m.

        Der Zuschlag wird - unter Beachtung der Vergabevorschriften zur Prüfung und Wertung von Angeboten - auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

        Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien ermittelt:

        - Preis (mit einer Gewichtung von 80% und mit maximal zu erreichenden 80 Zuschlagspunkten).

        - Qualität: Zugesicherte Lieferzeit mit einer Gewichtung von 10% und mit maximal zu erreichenden 10 Zuschlagspunkten.

        - Qualität: CO2-Fußabdruck der Herstellung, Lieferung und Aufstellung der NEA mit 5%, also 5 Zuschlagspunkten

        - Qualität: Nachhaltigkeit und Wiederverwertbarkeit der bei Herstellung der NEA verwendeten Materialien mit 5%, also 5 Zuschlagspunkten

        Maximal kann ein Bieter in der Gesamtwertung 100 Zuschlagspunkte erhalten. Die höchste Punktzahl in der Gesamtwertung entspricht dem wirtschaftlichsten Angebot.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 17
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        a) Der Bewerber/Bieter hat zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerber/Bieters nachzuweisen.

        b) Zudem hat der Bewerber/Bieter nachzuweisen,

        aa) ob und inwieweit das Unternehmen Gegenstand eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens oder vergleichbarer gesetzlich geregelter Verfahren ist,

        bb) ob und inwieweit schwere Verfehlungen begangen wurden, sodass Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, bzw. sodass Einträge im Gewerbezentralregister erfolgt sind

        cc) dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.

        c) Der Bewerber/Bieter muss die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft nachweisen.

        Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, weitere Nachweise zu fordern.

        Zu a):

        Die Eintragungs-Bescheinigungen sind nach Aufforderung vorzulegen.

        Zu b), cc):

        Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG zu verlangen.

        Zu c):

        Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu verlangen.

        Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorstehenden Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

        Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Der Bewerber/Bieter hat eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge abzugeben. Hierdurch ist ein Mindestjahresumsatz, welcher in jedem der betreffenden Geschäftsjahre erfüllt sein muss, nachzuweisen.

        Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bewerbers/Bieters in die engere Wahl behält sich der öffentliche Auftraggeber die Forderung entsprechender Bankerklärungen sowie der betreffenden Jahresabschlüsse, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.

        Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorstehenden Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

        Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        a) Der Bewerber/Bieter hat Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen aus den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren nachzuweisen.

        b) Der Bewerber/Bieter hat nachzuweisen, dass die für die Leistungserbringung erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

        Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bewerbers/Bieters in die engere Wahl behält sich der öffentliche Auftraggeber die Forderung weitergehender Erklärungen und Bescheinigungen vor.

        Zu a):

        Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor, drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben zu verlangen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

        Zu b):

        Falls der Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber vor Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal zu verlangen.

        Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorstehenden Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

        Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW).

        Die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.

        Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 08.04.2022

        Bezug: 5. Sanktionspaket, Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576

        Den Vergabeunterlagen liegt eine Eigenerklärung bei, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen ist.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-21
      Ortszeit: 11:30
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-09-19
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-21
      Ortszeit: 11:30
      Ort:

      Himmelreichallee 40 (LBS-Gebäude), 48149 Münster

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Zur Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Zur Öffnung der Angebote sind keine Bieter zugelassen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Westfalen
        Albrecht-Thaer-Straße 9
        Münster
        48147
        Germany
        Kontaktstelle(n): 48147
        Fax: +49 2514112165
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

        Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

        Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

        Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

        Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

        2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-20

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