Wall-covering work (Германия - Тендер #43033562) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Samtgemeinde Artland - FB II Gebäudemanagement Номер конкурса: 43033562 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau einer 2-Feld-Sporthalle und Gymnastikhalle in Badbergen; 21: Sporthallentüren, -tore und Prallschutz (1. und 2. BA)
Die Samtgemeinde Artland beabsichtigt den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle mit Tribüne und angrenzender zusätzlicher Gymnastikhalle in Badbergen. Die Maßnahme gliedert sich in 2 Bauabschnitte. Im 1.BA wird die 2-Feld-Sporthalle mit insgesamt 6 Umkleidekabinen inkl. Duschen und Nebenräumen errichtet. Im Obergeschoss befindet sich der Tribünenbereich.
Im 2.BA wird die zusätzliche Gymnastikhalle mit angrenzendem Geräte- und Lagerraum angebaut.
Gebäudedaten: BRI ca. 17.082 m³; BGF: ca. 2.813 m²
Zu erbringen ist die Lieferung und der Einbau von Sporthallentüren und - toren (Schwebetore) sowie des Prallschutzes (Nadelvlies) für den 1. und 2. Bauabschnitt.
Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Jahnstraße 9, 49635 Badbergen
Neubau einer 2-Feld-Sporthalle mit Tribüne und zusätzlicher Gymnastikhalle in Badbergen;
Leistung: Sporthallentüre, - tore und Prallschutz (1. und 2. BA)
Wesentliche Mengen:
- Geschlossenes Sporthallentürelement, ca. 1.740 x 2.470 mm 2 St.
- Alu-/Glas-Sporthallentüre, ca. 2.260 x 2.960 mm 1 St.
- Sporthallentor / Schwebetor, ca. 4.330 x 2.840 mm 1 St.
- Prallschutz Nadelvlies Terra, Paneelbreite ca. 1,00 m ca. 505 m²
- Prallschutz auf Unterkonstruktion - Türen, Schwebetore etc. ca. 80 m²
Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
NR. 10/2020 (EU/GAK/VE GAK) ZILE-Förderprogramm
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist (Formblatt 234).
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Eigenerklärungen gem. dem zur Angebotsabgabe einzureichenden und ausgefüllten Formblatt 124 "Eigenerklärungen zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen (aktuell gültige, nicht älter als 1 Jahr) innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beim Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifizert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Diese Bescheinigungen umfassen folgende Punkte:
- Vorlage der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszugs, der Eintragung in Handwerkerrolle oder beider Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Auftragnehmer zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen,
- Erklärung, das der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorgenannten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124"Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bedingungen für den Auftrag
Vom Bieter sind auf gesondertes Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen folgende Bescheinigungen einzureichen:
- Gültiger Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse)
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, so sind die vorgenannten Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für diese anderen Unternehmen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder durch die Eigenerklärungen gem. dem zur Angebotsabgabe einzureichenden und ausgefüllten Formblatt 124 "Eigenerklärungen zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bascheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen:
- Nachweis über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
Der Auftraggeber behält sich zur Überprüfung vor, folgende aktuelle Nachweise im ganzen oder teilweise nachzufordern:
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Vorlage einer entsprechenden Bankerklärung
- Nachweis einer Berufshaftplfichtversicherung
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorgenannten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124"Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die o.g. Bedingungen gelten auchfür die Nachunternehmer des Bieters.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) (oder eines gleichwertigen Verzeichnisses anderer Mitgliedsstaaten) oder durch die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 -Eigenerklärung zur Eignung- oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
In allen o.g. Fällen behält sich der Auftraggeber zur Überprüfung vor, folgende aktuelle Nachweise im ganzen oder teilweise nachzufordern:
- drei Referenznachweise aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner mit Angabe E-Mail und Telefon-Nr; Art der ausgeführten Leistungen; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit dem eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angaben der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angaben zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angaben zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angaben der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können vom Auftraggeber auch Bauleistungen/Referenzen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Angaben über die Qualifikation des Personals (Berufsqualifikation des Projektleiters, Mitarbeiterstruktur, Auslastung und Vertretungsregeln, spezielle Qualifikationen und Ausbildungen)
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorgenannten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124" Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Es ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) vorzulegen (Falls die Auftragssumme 250.000 € netto überschreitet). Die für die Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich aller Nachträge.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) verpflichtet. Insbesondere ist die Tariftreueerklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Samtgemeinde Artland, Markt 2, Raum 200/306, 49610 Quakenbrück
Information about authorised persons and opening procedure:Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei befugten Vertretern des Auftraggebers durchgeführt. Bieter oder deren Bevollmächtige dürfen am Eröffnungstermin nicht teilnehmen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist (Formblatt 234).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).