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Architectural, engineering and planning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43033363)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Land Baden-Württemberg, vertreten durch RP Freiburg, LBG, Ref. 53.1, Dienstsitz Offenburg
Номер конкурса: 43033363
Дата публикации: 22-06-2023
Сумма контракта: 29 514 222 (Российский рубль) Цена оригинальная: 500 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023061920230720 11:00Regional or local authorityContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderEnvironment01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Land Baden-Württemberg, vertreten durch RP Freiburg, LBG, Ref. 53.1, Dienstsitz Offenburg
      Wilhelmstraße 24
      Offenburg
      77654
      Germany
      Telefon: +49 781-12471-1718
      E-Mail: Thomas.Fleischhacker@rpf.bwl.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E28986613
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenan die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Umwelt
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Gewässerökolog. Maßnahmen an der Kinzig, zeitparallel mit der LGS Offenburg. Planungsleistungen: Ingenieurbauwerke

        Referenznummer der Bekanntmachung: G.FI 1149
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71240000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Das Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigt die Umsetzung gewässerökologischer Maßnahmen an der Kinzig in Offenburg. Diese beinhalten Ingenieurleistungen der Objektplanung. Die vorgesehene Ausführung erfolgt über eine Flusslänge von ca. 4,5 km, davon 2,85 km Umgestaltung als ökologische Funktionsbereiche und 1,65 km Umgestaltung als Erlebnisraum im Zusammenhang mit der LGS 2032.

        Die Maßnahmen bzw. Planungsleistungen sind zeitparallel mit den durch die Stadt Offenburg über einen Landsch.-Arch.-Wettbewerb ausgelobten Maßnahmen zur Landesgartenschau (LGS 2032) abzuwickeln u. mit diesen abzustimmen.

        Zur Vergabe der Planungsleistungen wird ein Verhandlungsverfahren mit TN-Wettbewerb durchgeführt; die Vergabe erfolgt stufenweise.

        Auf erläut. Unterlagen, die von der Vergabeplattform gem. Ziff. I.3 kostenfrei heruntergeladen werden können, wird verwiesen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 500 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71300000, 71521000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Offenburg

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        II.2.4.1 Leistungsumfang.

        Der Planungsbereich erstreckt sich auf die etwa 4,5 km lange Regelprofilstrecke der Kinzig zwischen der Brücke Südring und der Straßenbrücke im Ortsteil Bühl.

        Eine ökologische Aufwertung der Kinzig muss den bestehenden Hochwasserschutz bis zu

        einem HQ100 beibehalten, da eine Erhöhung der Dämme aus Platzgründen nicht möglich

        ist. Andererseits muss die Renaturierung auch bei den sehr geringen Abflüssen im Normal-

        fall (geregelte Abflussmenge wegen Wasserkraftanlagen) eine ausreichende Wassertiefe

        bieten, damit die ökologische Funktion als Lebensraum erhalten bzw. deutlich verbessert

        wird. Ziel ist eine Verbesserung der Gewässerökologie hin zu einer Erhöhung der Strukturdiversität und einer naturnahen Gewässerstruktur im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

        Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen und Stufen:

        Pos. 1) Objektplanung Ing.-Bauwerke.

        Hier: Einzelgewässer mit in Bezug auf Planungszustand ungleichförmigem ungegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit einigen Zwangspunkten.

        Pos. 1.1) Grundleistungen nach § 43 HOAI.

        Pos. 1.1.1) Leistungsphasen 1 bis 4.

        Pos. 1.1.2) Optional: Leistungsphasen 5 bis 9.

        Pos. 1.2) Besondere Leistungen aus dem Leistungsbild für Ing.-BW nach Anlage 12.1 HOAI.

        Pos. 1.2.1) Optional: Örtliche Bauüberwachung.

        Pos. 1.2.2) Optional: Festlegung und Begleitung von Vermessungsarbeiten Dritter.

        II.2.4.2) Termine.

        Für den Auftrag gelten:

        a) Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens, Vertragsbeginn vsl. Nov 2023.

        b) Abschluss der LP 8 so, dass die erforderlichen Anpflanzungen/Einsaaten vor Beginn der LGS (Mai 2032) vorgenommen werden können. Das bedingt, dass ein Großteil der Bauarbeiten bis Ende 2030 abgeschlossen ist. Restarbeiten/vollständiger Abschluss LP 8 und Abnahme bis vsl. 30.04.2032.

        d) LP 9 bis zum Ablauf der Gewährleistungsansprüche.

        Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.

        Ein vorläufiger Zeitplan liegt den Vergabeunterlagen im Entwurf bei.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 500 000.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-11-15
        Ende: 2032-04-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Nach der Umsetzung: LP 9, Objektbetreuung bis zu den Verjährungsfristen.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 4
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        II.2.9.1)

        Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV nur die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der „Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen“ kann von der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform heruntergeladen werden.

        II.2.9.2)

        Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) VgV die Anzahl Bewerber, die gemäß Ziff. II.9.2.1 nicht ausgeschlossen worden sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach den folgenden Auswahlkriterien mit zugehöriger Gewichtung in […]:

        - III.1.2.2 Spezif. Jahresumsatz in den letzten drei Jahren [8 Prozent];

        - III.1.2.3 Anzahl Mitarbeiter und Führungskräfte [8 Prozent];

        - III.1.3.2 Referenzen Unternehmen/Bewerber [25+25+10+10=70 Prozent)]

        - III.1.3.4 Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität [9 Prozent];

        - Gesamteindruck der Bewerbung [5 Prozent].

        Für diese Auswahlkriterien werden jeweils bis zu 5 Punkten vergeben und mit der genannten Wichtung gewertet. Nach dieser Wertung kann eine Punktzahl von bis zu 500 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und qualifizieren sich als Teilnehmer für die Verhandlungsgespräche.

        Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet gem. § 75 (6) VgV das Los.

        Der „Bewertungsbogen Auswahlkriterien“ kann von der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform heruntergeladen werden.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Als optional gekennzeichneten Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Die o.g. Leistungen sind mit anderen Beteiligten abzustimmen.

        Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        III.1.1.1)

        Teilnahmeanträge.

        TN-Anträge / Angebote sind mithilfe elektron. Mittel einzureichen, vgl. §§ 53 (1) und 10 VgV. Gefordert: Einreichung elektronisch in Textform über die Vergabeplattform gem. Ziff. I.3. Die Unterzeichnung von Anträgen u. Dokumenten erfolgt durch den Eintrag des vollständigen Vor- u. Zunamens des Erstellers, bei Erfordernis zusätzlich durch Ergänzung der Unternehmensbezeichnung, z.B. zur eindeutigen Zuordnung bei Bietergemeinschaften. Die Personen, die zur Unterzeichnung des Antrags u. zur Vertretung des Bewerbers im Verfahren ermächtigt sind, sind in der Eigenerklärung (EE) gem. Ziff. III.1.1.3 u. durch ergänz. Informationen zur Berechtigung der Vertretung gem. Ziff. III.1.1.2 zu benennen.

        Hinweis:

        TN-Anträge sind explizit mit Anschreiben zu stellen; auf der o.g. Vergabeplattform sind hierzu Vorlagen eingestellt – alternativ ist die Verwend. formloser Anschreiben möglich.

        III.1.1.2)

        Registereintrag.

        Vorlage eines akt. Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- od. Handelsregister (HR), zum Zeitpunkt der Teilnahme nicht älter als 1 Jahr, od. Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf and. Weise gem. § 44 (1) VgV.

        Bei ausländ. Bewerbern durch eine Beschein. der zuständ. Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung.

        Bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein HR o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung.

        Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform u. die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags u. der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.

        Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein sep. Nachweis vorzulegen.

        III.1.1.3)

        Eigenerklärung (EE).

        Eine EE ist verlangt, vgl. § 48 (1) VgV. Diese dient als vorläufiger Beleg des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen.

        Die EE ist mit dem vollständigen Vor- u. Zunamen des Erstellers zu versehen u. mit dem TN-Antrag über die Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck im pdf-Format).

        Im Fall einer Biege ist die EE für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).

        Ergänzend zur EE werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung genannt sind.

        III.1.1.4)

        Bewerber-/Bietergemeinschaften (Biege).

        Biege sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften u. ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Biege hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). In diesem Fall ist mit dem TN-Antrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in eingescannter Form einzureichen.

        III.1.1.5)

        Unterauftrag (UA).

        Bei beabsichtigter Vergabe eines UA wird mit dem TN-Antrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile u. Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als UA zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV); vom beabsichtigten UA-Nehmer ist die EE gem. Ziff. III.1.1.3 sep. in elektron. Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV).

        III.1.1.6)

        Verpflichtungserklärungen (VE).

        VE gem. § 47 (1) VgV der Unternehmer, an die ein UA vergeben werden soll, werden von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und sind spätestens mit dem Angebot elektronisch vorzulegen.

        III.1.1.7)

        Originale.

        Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorstehenden Nachweise u. Erklärungen auf Anforderung im Original vorzulegen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        III.1.2.1)

        Berufshaftpflichtversicherung (BHV).

        Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur BHV mit Mindestdeckungssummen (MDS) wie unten genannt. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer BHV entsprechender Deckung zugesagt ist. Der Nachweis wird von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und ist spätestens mit dem Angebot vorzulegen. Im Fall einer Biege wird für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein separater Nachweis gefordert. Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall ist der Nachweis auf Anforderung im Original vorzulegen.

        Geforderte MDS.

        Für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR.

        Für sonstige Schäden: 1,5 Mio. EUR.

        III.1.2.2)

        Umsatz.

        Erklärung nach § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren; wird im Formular EE als Eigenerklärung abgefragt. Im Fall einer Biege ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen.

        III.1.2.3)

        Personal/Beschäftigte.

        Erklärung nach § 46 (3) Nr. 8 VgV, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren ersichtlich ist; wird im Formular EE als Eigenerklärung abgefragt. Im Fall einer Biege ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        III.1.3.1)

        Schlüsselpersonal:

        Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleiter [PL], stellvertretender Projektleiter [SPL], ggf. Fachprojektleiter, fachliche Zuständigkeiten) und der Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation verlangt; Ausbildungsnachweise sind erst mit dem Angebot verpflichtend vorzulegen.

        III.1.3.2)

        Referenzen des Bewerbers.

        Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers (Unternehmen) nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die unter Beachtung der weiter unten aufgeführten Mindeststandards ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen.

        Referenzen können entweder vom Bewerber selbst (bei Bewerbergemeinschaften: von mind. einem der Bewerber) oder von einem im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) erbracht werden.

        Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert, die obligatorisch im Formular „Eignungskriterien Bewerber“ anzugeben sind: Projektbezeichnung, Kosten der Maßnahme bzw. Honorar der Dienstleistung, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner u. Kontaktdaten, Ausführungsort, Objekttyp und -größe, erbrachte Leistungen bzw. Leistungsphasen und Honorarzonen (soweit zutreffend), Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen/Leistungsphasen).

        Unterschieden wird zwischen obligatorisch vorzulegenden Mindestreferenzen und weiteren, fakultativen Referenzen. Mindestreferenzen sind in besonderem Maße geeignet, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien nachzuweisen. Sie werden einer differenzierten Bewertung unterzogen. Hierzu können zusätzlich zu den geforderten Referenzangaben im „Formular Eignungskriterien“ beschreibende Darstellungen auf maximal zwei DIN-A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt). Weitere Referenzen dienen der Vervollständigung zum Nachweis der Bewerber-Qualifikation.

        Konkretisierende Anforderungen an die Referenzen (Anzahl, Umfang, Alter) sind unter der Rubrik Mindeststandards aufgeführt.

        III.1.3.3)

        Referenzen Personal (Vorlage erst mit Angebot).

        Nachweise geeigneter Referenzen des Personals nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen, werden erst mit der Abgabe des Angebotes gefordert und gewertet.

        Neben Referenzen für Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter müssen auch Bearbeiterreferenzen (Ing. o.ä.) sowie unterstützender Fischökologe mit mind. 1 Referenz jeweils vorgelegt werden, um die Qualität des Bearbeiterteams einschätzen zu können.

        III.1.3.4)

        Qualitätssicherung.

        Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle).

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Mind.-Standards zu Ziff. III.1.3.2 (Ref. Bewerber):

        Für die Wertung als geeignete Ref. gelten folg. Mind.-Standards, die aus den Ref.-Angaben des Bewerbers eindeutig hervorgehen müssen.

        Allgemein.

        a) Max. Anzahl an Referenzen: 4

        b) Alter der Ref.: nicht älter als 10 Jahre.

        c) Ref. können erbracht werden durch: Bewerber / Mitglied der Bewerbergemeinschaft / im aktuellen Verfahren benannte Nachunternehmen (NU). Nur eigene Leistungen sind anzuführen, d.h. solche, die vom Bewerber od. von dessen im akt. Verfahren benannten NU erbracht wurden.

        Spez. Anforderungen für Ingenieurleistungen.

        1) Mindestanforderung für Referenzen Objektplanung:

        Ökologische Gewässerumgestaltung eines Fließgewässers LP 2-4 und/oder LP 5-8.

        Die Ref. müssen in der Gesamtschau aller Referenzen insgesamt LP 2-8 abdecken.

        2) 2 Mindestreferenzen (obligatorisch). Bis zu 2 weitere Referenzen.

        3) Ref. 1 = Mindestreferenz = Objektplanung einer ökologischen Gewässerumgestaltung eines Fließgewässers mit Sohlen- und Ufergestaltung gemäß fischökologischen Erfordernissen, entsprechend den o.g. Mindestanforderungen, Gewässergröße > 8 m und/oder Maßnahmenlänge > 0,5 km, Baukosten mind. 0,75 Mio. EUR (netto). Zusatzpunkte, wenn mit: a) Hochwasserschutz-Maßnahmen. b) Vollständige Planung (mind. LP 2 bis 8). c)

        Örtl. Bauüberwachung bei Ing.-Bauwerken bzw. Bauoberleitung bei Freianlagen. d) mit Einbindung eines Fischökologen im Planungsprozess und/oder der baulichen Ausführung.

        4) Ref. 2 = Mindestreferenz = Objektplanung einer ökologischen Gewässerumgestaltung eines Fließgewässers als „Erlebnisraum“/Renaturierung inkl. Ufergestaltung, entsprechend den o.g. Mindestanforderungen, Gewässergröße > 8 m und/oder Maßnahmenlänge > 0,5 km, Baukosten mind. 0,75 Mio. EUR (netto). Zusatzpunkte, wenn mit: a) Hochwasserschutz-Maßnahmen. b) Vollständige Planung (mind. LP 2 bis 8). c) Örtl. Bauüberwachung bei Ing.-Bauwerken bzw. Bauoberleitung bei Freianlagen.

        5) Ref. 3 u. 4 = Leistungen aus dem vorgen. Bereichen (ökologische Gewässerumgestaltung bzw. Erlebnisraum / Renaturierung). Falls keine Projekte angegeben werden können, die die o.g. strengen Anforderungen erfüllen, sind geringere Anforderungen akzeptabel. Bei diesen Projekten sollten zwecks Vergleichbarkeit die Baukosten wenigstens 400 T€ betragen.

        Mind.-Standards zu Ziff. III.1.3.3 (Ref. Personal - Projektleiter, Stellvertreter und Bearbeiter):

        Referenzen für das eingesetzte Personal werden erst mit der Angebotsabgabe gefordert und gewertet und sind im TN-Wettbewerb NOCH NICHT einzureichen.

        Allgemein werden nachstehende Anforderungen als vorläufige Information benannt, die Spezifizierung u. die Vorgabe der vorzulegenden Form erfolgen mit der Angebotsaufforderung an die nach Ziff. II.2.9.2 ausgewählten Bewerber.

        Das Personal muss die Referenzanforderungen, die im Teilnahmewettbewerb vom Unternehmen als Mindestreferenzen gefordert werden, im gesamten Spektrum abdecken und mit eigenen Personalreferenzen nachweisen.

        Es können bis zu 8 Personalreferenzen vorgelegt werden, davon mind. PL (2), SPL (2), Ing./Bearbeiter o.ä. (1), begleitender Fischökologe (1).

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        III.2.1.1)

        Für die Erbringung der Leistung des verantwortlichen Projektleiters wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur, Architekt oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z.B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben, für welche ein Nachweis beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person (siehe auch Erklärung zum Personal gemäß Ziff.III.1.3.1). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für ein Mitglied beizufügen.

        III.2.1.2)

        Änderungen im Hinblick auf das vom Bewerber benannte Schlüsselpersonal (Projektleiter und Stellv. Projektleiter) und die Verteilung der Funktionen sind nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies betrifft auch die Beauftragung anderer Nachunternehmer.

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        III.2.2.1)

        Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW).

        III.2.2.2)

        Ein Vertragsmuster mit allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

        III.2.2.3)

        Die Bestimmungen von Genehmigungs- sowie Förderungs- und Bewilligungsbescheiden sind vom Auftraggeber / Zuwendungsempfänger und von den Ausführenden zu beachten.

        III.2.2.4).

        Erklärung zu Russland-Sanktionen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-20
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-08-21
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Die o.g. Leistungen sind mit anderen Beteiligten abzustimmen.

      Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
        Telefon: +49 721-926-8730
        E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 721-926-3985
        Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:

        § 160 GWB - Einleitung, Antrag.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit…

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:

        § 160 GWB - Einleitung, Antrag.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit…

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-19

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