Plasterboard works (Германия - Тендер #43033259) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Technische Universität Braunschweig, Geschäftsbereich 3 - Gebäudemanagement Номер конкурса: 43033259 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Trockenbau II - Sanierung Hörsaalgebäude (C2/C3), Geb. 4208, Pockelsstraße 2-2a, 38106 BS
Reference number: GB3 23/009-35 EUDie TU Braunschweig plant eine umfassende Sanierung der Hörsäle am Okerufer. Eine erste Brandschutzsanierung wurde bereits 2017 umgesetzt. Der seit der ersten Sanierung stark in die Jahre gekommene Innenausbau sowie die technische Ausstattung sollen einer umfänglichen Sanierung und Erneuerung unterzogen werden. Das Bestandsgebäude wird im Zuge dieser Sanierung brandschutztechnisch ertüchtigt, um die Bestandssituation zu verbessern.
Pockelsstr. 2-2a 38106 Braunschweig
-Abhangdecken: Herstellen von F90 Abhangdecken Brandschutz, Abhangdecke unter Brandschutzdecke Hörsäle ca.1300 m²
-Trockenbauwände: Herstellen von Trockenbauwänden und Vorsatzschalen ca. 420m²
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen.
Rüge innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Technische Universität Braunschweig, Geschäftsbereich 3 - Gebäudemanagement