Расширенный поиск
Поиск по тендерам РФ Иностранные закупки Поставщики Реализация собственности Заказчики Еще
Главная Иностранные тендеры и госзакупки Тендеры Германии


School furniture (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43032608)


Поделиться

Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением:


Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Rosenheim
Номер конкурса: 43032608
Дата публикации: 22-06-2023
Источник тендера:


Продвигайте Вашу продукцию на мировые рынки
Доступ к полной информации по данной закупке закрыт.
Зарегистрируйтесь для получения бесплатных рассылок по новым тендерам и просмотра дополнительной информации.

.
Регистрация
2023061920230725 09:30Regional or local authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Rosenheim
      Königstraße 24
      Rosenheim
      83022
      Germany
      Telefon: +49 8031-365-8302
      E-Mail: vvs@rosenheim.de
      Fax: +49 8031-365-889-8310
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/247671
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/247671

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Fachraumausstattung

        Referenznummer der Bekanntmachung: 0648
      2. CPV-Code Hauptteil:
        39160000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Fachraumausstattung im Rahmen der Maßnahme Karolinen Gymnasium - Erweiterung und Generalsanierung.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        37000000, 39134000, 39151200
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        83022 Rosenheim

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Fachraumausstattung im Rahmen der Maßnahme Karolinen Gymnasium - Erweiterung und Generalsanierung. Im Wesentlichen die Lieferung und Montage von: 5 Stk. Spülstrecken, 3 Stk. Sideboards, 14 Stk. Schränke und Schrankwände, 3 Stk. Regale, 193 Stk. Tische, 12 Stk. Rollcontainer, 199 Stk. Stühle, 14 Stk. Tafeln, 23 Stk. Verschiedenes Zubehör.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-10-23
        Ende: 2024-03-06
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem seiner Mitglieder gesondert – und von Unterauftragnehmern bzw. Eignungsverleihern wie folgt nachzuweisen:

        Entweder durch die den Vergabeunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 124) oder die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis PQ-VOB) oder vorläufig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie nachfolgend benannte Nachweise.

        Es sind Angaben zu machen zum Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister und dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.

        Ein Bieter gilt nur dann als geeignet, wenn er alle im Vordruck L124 „Eigenerklärung zur Eignung“ geforderten Angaben geleistet hat oder diese im AVPQ hinterlegt sind oder sich aus der EEE ergeben (im Falle der Präqualifizierung ist darauf zu achten, dass sich alle Eignungsanforderungen aus den dortigen Eintragungen ergeben), sich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB zurechnen lassen muss und er seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Berufs-/ Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder anderweitige sonstige Nachweise darlegt. Sofern der eingereichte Berufs-/Handelsregisterauszug älter als sechs Monate ist, bedarf es einer Erklärung, dass seit diesem Datum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind. Im Falle der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dieser Berufsgenossenschaft vorzulegen; im Insolvenzfall ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, im Fall durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen geeignete Unterlagen darüber.

        Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bzw. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) bei der Registerbehörde im Bundeskartellamt sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) einholen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Es sind Angaben zu machen zum Jahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (d.h. betreffend Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen). Erwartet wird ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (siehe unten bei „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“). Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam den geforderten Mindestjahresumsatz erfüllen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist/sind eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.

        Erwartet wird ein Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, für Personen- und Sachschäden mit Mindestdeckungssummen (siehe unten bei „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“). Der Nachweis zum Versicherungsschutz ist durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen, zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen.

        Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Der geforderte Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt 370.000 Euro jährlich bzw. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam den geforderten Mindestjahresumsatz erfüllen.

        Bei der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung werden folgende Mindestdeckungssummen erwartet:

        Personenschäden 3 Mio. Euro,

        Sachschäden 1 Mio. Euro.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Es sind Angaben zu machen zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen, zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und zur Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren, zu den Teilen des Auftrags, die als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind.

        Auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers sind entsprechende Nachweise einzureichen.

        Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Angabe von mindestens 3 geeigneten Referenzen (mit Ansprechpartner, dessen Kontaktdaten, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum), die in Art und Rechnungswert mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein; Leistungen, die erst seit weniger als einem Jahr erbracht werden, werden nicht als Referenz akzeptiert (maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist). Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner /Ansprechpartner vor. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam die geforderte Anzahl Referenzen erbringen. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern durch den Bieter darf der Bieter nicht als Referenz für seine Unterauftragnehmer benannt werden. Ein nachträglicher Austausch der genannten Referenzen durch andere Referenzen ist nicht zulässig. Im Falle der Darlegung der Eignung durch Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bzw. PQ-VOB bleibt die Nachforderung fehlender geeigneter Referenzen vorbehalten.

        Der Auftraggeber kann auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter heranziehen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 209-592959
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-25
      Ortszeit: 09:30
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-09-23
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-07-25
      Ortszeit: 09:30
      Ort:

      Stadt Rosenheim, Vergabeverfahrensstelle, Königstr. 13, 83022 Rosenheim

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Die Anwesenheit von externen Personen ist nicht gestattet.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Anwesenheit von externen Personen ist nicht gestattet.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Südbayern
        München
        80534
        Germany
        Kontaktstelle(n): 80534
        Telefon: +49 892176-2411
        Fax: +49 892176-2847
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Der Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        ---

        Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Der Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        ---

        Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

        Stadt Rosenheim/Vergabeverfahrensstelle
        Königstraße 24
        Rosenheim
        83022
        Germany
        Kontaktstelle(n): 83022
        Telefon: +49 80313658301
        Fax: +49 80313658898310
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-19

  • Источник закупки

    Перейти

    Импорт - Экспорт по стране Германия

    Кроме мониторинга зарубежных тендеров для ведения успешного бизнеса изучите информацию о стране: какая продукция экспортируется и импортируется и на какие суммы. Определите коды ТН ВЭД интересующей вас продукции.

    Экспорт Импорт

    Еще тендеры и закупки за эти даты

    22-06-2023 Telephone operator services.

    22-06-2023 Restoration work.

    22-06-2023 Specialist training services.

    22-06-2023 Plasterboard works.

    22-06-2023 Deposit services.

    22-06-2023 Miscellaneous engineering services.

    



    Copyright © 2008-2026, TenderGURU
    Все права защищены. Полное или частичное копирование запрещено.
    При согласованном использовании материалов сайта TenderGURU.ru необходима гиперссылка на ресурс.
    Электронная почта: info@tenderguru.ru
    Многоканальный телефон 8-800-555-89-39
    с любого телефона из любого региона для Вас звонок бесплатный!

    Портал отображает информацию о закупках, публикуемых в сети интернет
    и находящихся в открытом доступе, и предназначен для юрлиц и индивидуальных предпринимателей,
    являющихся участниками размещения государственного и коммерческого заказа.
    Сайт использует Cookie, которые нужны для авторизации пользователя.
    На сайте стоят счетчики Яндекс.Метрика, Google Analytics и LiveInternet,
    которые нужны для статистики посещения ресурса.

    Политика обработки персональных данных tenderguru.ru