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Engineering services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #43032582)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Schulverband Wemding
Номер конкурса: 43032582
Дата публикации: 22-06-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023061920230721 09:00Regional or local authorityContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Schulverband Wemding
      Marktplatz 3
      Wemding
      86650
      Germany
      Telefon: +49 8215010525
      E-Mail: vgv@meixner-partner.de
      Fax: +49 8215010510
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1e0d1e-eu
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1e0d1e-eu

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Generalsanierung Grund- und Mittelschule, Stadt Wemding, Techn. Ausrüstung ALG 4, 5, 6 und teilw. 9, ELT, gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 3-9, bei stufenweiser Beauftragung

      2. CPV-Code Hauptteil:
        71300000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Der Schulverband Wemding plant als Träger der Grund- und Mittelschule die Generalsanierung des Schulgebäudes mit einem Erweiterungsanbau der Aula.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71320000, 71321000, 71322000
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 4, 5, 6 und teilw. 9 gem.§ 53ff HOAI2021, LPH 3bis9, bei stufenw. Beauftragung. Der Schulverband möchte die Generalsanierung der Leonhart-Fuchs Grund- und Mittelschule schnellst möglich umsetzen.

        Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:

        __in LPH 3: Einarbeitung in die bestehende Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPH1und 2),

        __in LPH 3-5: Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung,

        __in LPH 3-8: Zuarbeit Erstellung des Verwendungsnachweises

        __in LPH 6: Erarbeiten der Wartungsplanung und-organisation,

        —in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist,

        —in LPH 9: Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährl. Verbrauchsmessungen aller Medien,

        —in LPH 9: Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs.

        Das Schulgebäude wurde in den 1970er Jahren gebaut und besteht aus 3 Gebäudeteilen:

        - Südflügel mit Haupteingang, voll unterkellert, mit Fachräumen für Werken u. Lehrküche

        - Mitteltrakt mit großzügigem Treppenhaus u. Pausenhallenbereich, voll unterkellert

        - Nordtrakt, zu ca.30% unterkellert, Unterrichts- und Gruppenräume.

        Die Nordseite wurde 2010 östlich des nördlichen Treppenhauses um insg.12 Unterrichtsräume, 3Gruppenräume u. einer barrierefr. Sanitäranlage erweitert. Diese Erweiterung wurde gefördert sodass hier keine Eingriffe vorgenommen werden sollten. Das Gebäude ist teilweise bis zu 4-geschossig und in Stahlbeton-Skelettbauweise errichtet. Es gab eine vorgelagerte Machbarkeitsstudie mit Variantenuntersuchung aus der die Entscheidung für eine Generalsanierung, vermutlich mit einer Aula-Erweiterung, hervorging. Hierin wurde die Bausubstanz hinsichtlich des Brandschutzes, der Wärmedämmung u. der Substanzschäden untersucht.

        Das Büro, das mit den LPH 1-2 beauftragt war gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben u. zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.

        Ziel der Generalsanierung ist die Schaffung zusätzlicher Räume jeweils im 1.u. 2.OG, großzügiger Pausenhallenflächen sowie eine Anpassung der Räume im Nord- und Südflügel. Außerdem werden Aufweitungen von Flurzonen, insbesondere im Nordflügel, sowie multifunktionale Nutzungen durch Einbau von Mobilwänden angestrebt, wo dies statisch möglich ist.

        Neben der Anpassung der Raumgeometrie ist die Schaltung eines 2. baulichen Rettungsweges durch vorgestellte Fluchtbalkone vorgesehen. Die gesamte Haustechnik sowie der Brandschutz müssen den aktuelle Anforderungen angepasst, die Gebäudehülle energetisch saniert werden.

        Die Technische Ausrüstung ALG 4, 5,6und teilw.9 (ELT) betreffend sind u.a. folgende Themen zu berücksichtigen:

        PV-Anlage, Sicherheitskonzept, Brandmeldeanlage, Beleuchtungskonzept, Blitzschutz, ELA-Anlage, IuK-Anlagen, EDV-Netz, Schulküche und Ausgabeküche.

        Die GenSan soll nach der Errichtung einer Containeranlage für die halbe Schule in 2 BAs ausgeführt werden. Bauabschnitt1 betrifft den Südflügel u. Bauabschnitt2 betrifft den Nordflügel. Abschließend wird der gesamte Außenbereich neugestaltet.

        Die BGF der Generalsanierung beträgt ca.6.800 m².

        Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt werden. Es ist beabsichtigt den Förderantrag bis spätestens September 2024 einzureichen.

        Zeitschiene:

        Die Vergabeverhandlung findet vorauss. Ende September 2023 statt. Die Auftragsverg. ist für Mitte/Ende Oktober vorgesehen.

        Der Baubeginn ist für Juni 2026 geplant. Die Fertigstellung soll bis September 2027 erfolgen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Projektteam (mit Unterkriterien) / Gewichtung: 30
        Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien) / Gewichtung: 40
        Kostenkriterium - Gewichtung: 30
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-10-30
        Ende: 2027-09-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8. Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrags kann insbesondere dann eintreten, wenn eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        — wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,

        — technische und berufliche Leistungsfähigkeit.

        Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.

        Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.

        Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:

        Stufe 1: LPH 3-4, gem. § 55 ff HOAI 2021

        Stufe 2: LPH 5-7, gem. § 55 ff HOAI 2021

        Stufe 3: LPH 8-9, gem. § 55 ff HOAI 2021

        Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.

        Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;

        b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister;

        c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;

        d) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;

        e) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt;

        f) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;

        g) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;

        h) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften;

        i) Erklärung Bezug Russland;

        j) Erklärung Masernschutzgesetz.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 140.000 EUR brutto in Summe im Leistungsbild Techn. Ausrüstung ALG 4, 5, 6 und 9 (ELT);

        b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Abs. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3.000.000 EUR für Personenschäden und über 3.000.000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        a) Erklärung d. Bewerbers bzw. d. Bewerbergemeinsch. über die Anzahl der festangest. techn. Vollzeit-MA (bei 40 h/Woche) u. der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschl. Jahren (2020, 2021, 2022) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanf. ist ein jährl. Mittel von 2 techn. festangest. Vollzeit-MA im Leistungsbild TA ALG 4, 5 und 6(ELT) inkl. GF. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen;

        b) Angabe d. Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation des GF/der Führungskräfte gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den Führungskräften mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" od. „staatlich geprüfter Techniker" oder „Meister" d. Fachrichtung Elektrotechnik o. vgl. gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur" od. „staatlich geprüfter Techniker" oder „Meister" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachl. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach d. Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist;

        c) Die Berufserfahrung des GFs/der Führungskräfte [hierbei muss es sich um dieselbe Person handlen wie unter b)] im Leistungsbild TA ALG 4, 5, 6 und 9(ELT) ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für mind. 1 Geschäftsführer od. mind. 1 Führungskraft im Leistungsbild TA ALG 4, 5, 6 und 9(ELT);

        d) Angabe von 2 verschiedenen Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen: Der Ref.zeitraum muss zwischen 01.05.2013-30.04.2023 liegen, die LPH 3 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Von den ALG 4, 5 u. 6 wurde mind. 1 ALG dem Bewerber beauftragt bzw. von ihm vollständig bearbeitet.

        Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Pkt. bei d. betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.

        Folgende Angaben sind bei den Ref. projekten erforderlich:

        — Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,

        — ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,

        — ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE / mit dem UnterAN,

        — Projektbezeichnung/-beschreibung,

        — Bauvolumen brutto (KG 400, ALG 4, 5, 6 und 9),

        — dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen,

        — Beauftragte ALG,

        — Sanierung eines Gebäudes,

        — AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnr.

        Zusatzpunkte für:

        — Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichtl.,

        — Mitwirkung bei Beschaffung öffentl. Fördermittel,

        — LPH1-2 bereits durch anderes Büro erbracht

        — Barrierefreiheit.

        Sonstiges: vollständige Projektdarst. der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z.B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform.

        e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angeg. Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge d. Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von d. weiteren Wertung ausgeschlossen.

        Als Büroref. wird auch eine Ref. gewertet, die von den MAs des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren u. den MAs im neuen Büro besteht.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.

        Entsprechend des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) darf (z. B. in Gemeinschaftseinrichtungen, Medizinischen Einrichtungen) nur Personal mit Impfschutz, Immunität oder medizinischer Kontraindikation eingesetzt werden.

        Bewerber müssen bereit sein, im Auftragsfall beide Erklärungen zu unterzeichnen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-07-21
      Ortszeit: 09:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
        Maximilianstraße 39
        München
        80534
        Germany
        Kontaktstelle(n): 80534
        Telefon: +49 892176-2411
        E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
        Fax: +49 892176-2847
        Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).

        Siehe VI.4.1)
        München
        Germany
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-06-19

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