Lift installation work (Германия - Тендер #43032449) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Rain für den Schulverband Rain (Grundschule) Номер конкурса: 43032449 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
VE54 - Generalsanierung Grundschule Rain - ELT Förderanlagen
Reference number: 13_A- Personen-Aufzugsanlage, behindertengerecht nach DIN EN 81-70
- Traglast mind. 1125 kg
- 3 Haltestellen, Kabine ohne Durchladung
- Seilausführung, elektrisch. Maschinenraum über Schacht, Antrieb im Aufzugsschacht; Antrieb geregelt mit Thyristorsteuerung
- Geschwindigkeit 1 m/s
- Förderhöhe ca. 7,92 m
- Schaltschrank in Türzarge der untersten Haltestelle
- Kabinen-Innenmaß 2,10 x 1,20 m
- Türbreite 110 cm
- Innenauskleidung, Fahrkorb- und Schachttüren aus Edelstahl, gebürstet
- Kabinendecke: Stahlblech pulverbeschichtet/lackiert, Farbe nach Wahl AG
- Fußboden Gumminoppenbelag
- Bedienelemente mit Blindentastatur auf behindertengerechter Höhe in der Kabinenwand
- blendfreie Beleuchtung mit LED-Einbauleuchten und Notbeleuchtung
- Kabinen-Notruf zur Notrufzentrale des Aufzugs-Herstellers
- Schachttür: Zarge Standard, Ausführung wie Tür
- Außentableau in Zarge eingebaut
- keine Brandfallsteuerung, jedoch Anbindung an Brandmeldeanlage
- Schachtausführung komplett in Stahlbeton
- Energieeffizienzklasse A nach VDI 4707.
- Schlüsselschalter in Türzargen zum Rufen des Aufzuges
- Vandalismus-Sicherheit Kategorie 0 nach EN81-71
- Lage Steuerung in Untergeschoss
Grundschule Rain Preussenallee 30, Fl.Nr. 2254 86641 Rain Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
- Personen-Aufzugsanlage, behindertengerecht nach DIN EN 81-70
- Traglast mind. 1125 kg
- 3 Haltestellen, Kabine ohne Durchladung
- Seilausführung, elektrisch. Maschinenraum über Schacht, Antrieb im Aufzugsschacht; Antrieb geregelt mit Thyristorsteuerung
- Geschwindigkeit 1 m/s
- Förderhöhe ca. 7,92 m
- Schaltschrank in Türzarge der untersten Haltestelle
- Kabinen-Innenmaß 2,10 x 1,20 m
- Türbreite 110 cm
- Innenauskleidung, Fahrkorb- und Schachttüren aus Edelstahl, gebürstet
- Kabinendecke: Stahlblech pulverbeschichtet/lackiert, Farbe nach Wahl AG
- Fußboden Gumminoppenbelag
- Bedienelemente mit Blindentastatur auf behindertengerechter Höhe in der Kabinenwand
- blendfreie Beleuchtung mit LED-Einbauleuchten und Notbeleuchtung
- Kabinen-Notruf zur Notrufzentrale des Aufzugs-Herstellers
- Schachttür: Zarge Standard, Ausführung wie Tür
- Außentableau in Zarge eingebaut
- keine Brandfallsteuerung, jedoch Anbindung an Brandmeldeanlage
- Schachtausführung komplett in Stahlbeton
- Energieeffizienzklasse A nach VDI 4707.
- Schlüsselschalter in Türzargen zum Rufen des Aufzuges
- Vandalismus-Sicherheit Kategorie 0 nach EN81-71
- Lage Steuerung in Untergeschoss
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Als Eigenerklärung (Formblatt 124) vorzulegen:
- Angaben zur Eintragung im Berufs- und Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Als Eigenerklärung (Formblatt 124) vorzulegen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Als Eigenerklärung (Formblatt 124) vorzulegen:
- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten fünf Kalenderjahren ausgeführt wurden,
- Angabe zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen
elektronisch
Information about authorised persons and opening procedure:Keine Bieter zugelassen, da rein elektronische Angebote
Keine Bieter zugelassen, da rein elektronische Angebote
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.