Refuse-collection vehicles (Германия - Тендер #43032206) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Berliner Stadtreinigungsbetriebe Номер конкурса: 43032206 Дата публикации: 22-06-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Berlin: Refuse-collection vehicles
2023/S 119-374861
Voluntary ex ante transparency notice
Supplies
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Niederflurfahrgestelle mit CNG-Antrieb für Abfallsammelfahrzeuge mit einer Nutzlast größer 11,5 to
Niederflurfahrgestelle mit CNG-Antrieb für Abfallsammelfahrzeuge
Lieferung von 6 Niederflurfahrgestellen mit CNG-Motor der Schadstoffklasse Euro 6e für Abfallsammelfahrzeuge mit einer Nutzlast größer 11,5 to und Bustür auf der rechten Seite
Section IV: Procedure
Für die Erfüllung des öffentlichen Auftrages werden 6 Niederflurfahrgestelle mit CNG-Motor der Schadstoffklasse Euro 6e für Abfallsammelfahrzeuge mit einer Nutzlast größer 11,5 to und Bustür auf der rechten Seite benötigt.
Die durchgeführte Markterkundung ergab, dass aktuell nur die Scania Vertrieb und Service GmbH ein Fahrgestell, dass die o. g. Anforderungen erfüllt, anbieten kann. Entsprechend wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV durchgeführt.
Section V: Award of contract/concession
Niederflurfahrgestelle mit CNG-Antrieb für Abfallsammelfahrzeuge mit einer Nutzlast größer 11,5 to
Section VI: Complementary information
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. V.2.4) liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.
Es wird auf § 160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.